Muster 26.
(Auef. Best. & 113)
Direktiobezirk Einzusenden von den
Hebestellen an das Hauptamt bis zum 6. der Monate
Hauptamtsbezirk Hauptämtern an die Direktivbehörde bis zum 9. Januar,
Direktivbehörden an das. Kaiserliche Statistische April, Juli
Steuerhebebezirk Amt bis zum 12. und Oltober
Nachweisung
der im Viertel des Rechnungsjahrs 19 »
in den Brauereien verbrauchten Malz= und Zuckermengen sowie der
steuerpflichtig gewordenen und steuerfrei abgelassenen Biermengen.
Nach den Vetriebs-Gegenbüchern und Vierstener-Gegenbüchern sind in Branereien des Vezirts Bemerkungen, ins-
verwendet worden stenerpflichtig geworden oder steuerfrei abgelassen besondere etwaige
— — Berichtigungen der
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Anleitung zum Gebrauch.
Die nach den Eintragungen in den Sudbüchern, Abfindungsbüchern und den Anmeldungen der Hausbrauer in einem
Vierteljahre verwendeten Braustoffmengen oder in den Steuerbüchern usw. als steuerpflichtig oder steuerfrei nachgewiesenen
Biermengen sind in die Nachweisung für dieses Vierteljsahr einzutragen ohne Rücksicht auf den Zeitwunkt der Fälligkeit der
Steuer oder der Eintragung in die Gegenbücher.