Mufter 28.
(Auef. Best. § 114)
Bundesstaat: Hauptamtsbezirk:
Berwaltungsbezirk (sfür Preußen): Einsendungszeitpunkt: 1. Angust.
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Ertrag der VBierabgaben
im Rechunugsjahre 19
Anleitung zum Gebrauch.
. Die Angaben für die Spalten 3 bis 30 sind den Biersteuergegenbüchern für das abgelaufene Rechnungojahr iu
entnehmen
. Die Biermengen sind in vollen Hektolitern anzugeben; Mengen unter 50 Liter sind außer Betracht ZAu lassen, solche
von 50 bis 100 Liter als 1 Hektoliter anzusetzen. Iu Spalte 31 ist der sich aus den Spalten 6 bis 230 berechnende
Gesamtsteuerbetrag einzutragen.
. Bienmengen, die gemäß §& 4 Abs. 2 oder §5 des Gesetzes den dreisachen bew. zweifachen Steuersätzen unrerliegen, sind
unter der zeile unter dem eigentlichen Eintrag mit roter Tinte einzuschreiben. In den Spalten 6 bis 30 sind sie bei
dem Stenersatz einzutragen, von dem das Dreifache oder Doppelte erhoben worden ist.
. Die von der Direktivbehörde zu fertigende Zusammenstellung hat nach Hauptamtsbezirken zu erfolgen.