Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Mufter 28. 
(Auef. Best. § 114) 
Bundesstaat: Hauptamtsbezirk: 
Berwaltungsbezirk (sfür Preußen): Einsendungszeitpunkt: 1. Angust. 
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Ertrag der VBierabgaben 
im Rechunugsjahre 19 
Anleitung zum Gebrauch. 
. Die Angaben für die Spalten 3 bis 30 sind den Biersteuergegenbüchern für das abgelaufene Rechnungojahr iu 
entnehmen 
. Die Biermengen sind in vollen Hektolitern anzugeben; Mengen unter 50 Liter sind außer Betracht ZAu lassen, solche 
von 50 bis 100 Liter als 1 Hektoliter anzusetzen. Iu Spalte 31 ist der sich aus den Spalten 6 bis 230 berechnende 
Gesamtsteuerbetrag einzutragen. 
. Bienmengen, die gemäß §& 4 Abs. 2 oder §5 des Gesetzes den dreisachen bew. zweifachen Steuersätzen unrerliegen, sind 
unter der zeile unter dem eigentlichen Eintrag mit roter Tinte einzuschreiben. In den Spalten 6 bis 30 sind sie bei 
dem Stenersatz einzutragen, von dem das Dreifache oder Doppelte erhoben worden ist. 
. Die von der Direktivbehörde zu fertigende Zusammenstellung hat nach Hauptamtsbezirken zu erfolgen.
	        
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