a. Jeder Lehrer handle uͤber den ersten Artikel
des neuen Lehrplanes: Gott,
d. i. Religions-Tugend= und Sittenlehre,
biblische Geschichte 2c. die Woche
hindurch vier Mahl; — über den
zweyten Artikel: Mensch, d. i. vom
menschlichen Körper, von der menschlichen
Seele, und von der Menschengeschichte
drey Mahl; — über den
dritten Artikel: Natur, d. i. Naturgeschichte,
Naturlehre oder Erdebeschreibung,
vier Mahl; — über den vierten
Artikel: Kunst, d. i. Handwerke,
Künste, Feld= oder Gartenbau u. dgl.
drey Mahl; — über den fünften Artikel:
Sprache, d. i. Unterricht im
Sprechen, im Lesen, im Schreiben
und Schönschreiben, in der Sprachlehre
und im Rechtschreiben u. s. w., sechs
Mahl; — endlich über den sechsten
Artikel: Zahl= und Maaßverhältnisse,
d. i. Kopfrechnen, Tafelrechnen,
Messen mit Hand und Auge,
Messen mit Maaßen und Gewichten 2c.,
vier Mahl.
b. Nie dauere der Unterricht über einen
Gegenstand (besonders für die kleineren
Schüler) außer wenn mit demselben
zugleich das Abwechselnde praktischer
Uebungen verbunden werden kann, über
eine halbe Stunde.
c. Nie werde ein behrgegenstand, vielleicht
aus besonderer Vorliebe des Lehrers für
denselben, auf Unkosten eines oder aller
anderen, Vorzugs weise betrieben;
25 —
dafür aber um so öfter auf die gegenseitige
Verbindung, Beleuchtung
und Unterstützung derselben mit,
durch und unter einander hingewiesen.
8. 24.
Rücksichtlich des Mädchen-Unterrich
tes finden zwar alle hier aufgestellten
Grundsätze und Vorschristen im Berresfe des
Lehrstoffes und der Lehrmethode im Allgemeinen
ebenfalls ihre volle Anwendung.
Nur in einzelnen Lehrgegenständen und derer
Behandlungsweise finden im Bezug auf
das weibliche Geschleche mehr oder minder
bedeutende Abweichungen vom allgemeinen
Lehrplane statt; so z. B. bey der Lehre
von der Bestimmung des Menschen auf dieser
Erde, bey der Lehre von der Erhaltung
der Gesundheic, bey der Sitten= und Wohlanständigkeics-Lehre,
bey der Wirthschaftslehre,
beym Kopfrechnen u. s. w. Der verständige
Lehrer wird bey dem Unterrichte über
alle diese Gegenstände den Hauptgesichtspunkt
— die verschiedene natürliche und
bürgerliche Bestimmung des Knabens,
der zum Manne, zum Bürger
des Staates, zum Haus= und
Familien-Vater heranwächst, und
des Mädchens, das zur Magd oder
Hausfrau, zum Eheweibe, zur Mutter,
zur Pflegerinn und ersten Erzieherinn
ihrer Kinder bestimmt
ist, — nie aus den Augen verlieren, und,
dieser höchst wesentlichen Verschiedenheit zur
Folge, seinen Unterricht jedes Mahl dem
einen oder anderen Geschlechte so anzupassen