—
Mineralöle (Forlif.).
— Tarasätze für mineralische Schmieröle 85 265; 92 582; 95
100.
Zollbehandlung der gefüllt mit M. eingehenden Fässer 85
473; 93 120; r 46.
Notirung von Terminpreisen für raffinirtes amerikanisches
Petroleum an den Börsen in Hamburg und Berlin 85 511.
Einstellung der Notirung in Hamburg 94 9.
Zulassung von Privattransitlagern für mineralische Schmieröle
69, 75.
Zollerlaß für Mineralöl, welches für die Reinigung, Raffinirung
oder Destillirung einschließlich der Fabrikation von
Vaselinöl und Vaselin in inländischen Betriebsanstalten
bestimmt ist 91 211; 94 95.
dem Raumgehalt 94 327.
Ergänzung des Artikels „Pelroleum“ im amtlichen Waarenverzeichniß
zum Zolltarif 94 76.
— Deögl. der Bestimmungen über die Tara in Bezug auf
Petroleum 95 58.
Mineralprodukte. Aichung und Stempelung von Meßwerkzeugen
für M. 73 121, 130, 18, 22; 75 714.
Mineralwasser. Zollpflichtigkeit von Syphons 75 370.
Ministerresidenten, s. Gesandte.
Missionen. Zollfreie Ablassung der Embleme von diplomatischen
Missionen und Konsulaten fremder Staaten 83 177.
Mittelberg. Anschluß der österreichischen Gemeinde M. an das
Zollsystem des Deutschen Reiches 91 165.
Modelle. Zollfreiheit der vom Auslande eingehenden Waaren,
welche im Inlande bei der Anferiigung gleichartiger Gegenstände
als Modell dienen 95 296.
Modellschutz. Zusammensetzung und Geschäftsbetrieb der gewerblichen
Sachverständigen-Vereine 76 117. —
Führung des Musterregisters 76 123, 404; 83 325; 86 418.
Montenegro. Postverkehr mit M. 74 154.
Monumenta Germanlae historicn. Vierteljährliche Gehaltszahlung
an den Vorsitzenden und das etatsmäßige Mitglied
der Centraldirektion 90 140.
Moresnet. Außerkraftsetzung der Bestimmung des Deutschen
Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes, wonach ein
Anspruch auf Rente solange ruht, als der Berechtigte nicht
im Inlande wohnt, für das neutrale Gebiet Moresnet 91
97
Moste. Zollbehandlung der Verschnittweine und Moste 92 86,
162; 94 328, 431.
— Untersuchung von Verschnikt-Wein und Most auf den Alkoholbezw.
Fruchtzuckergehalt und Extraktgehalt 92 89; 94
332.
— Verzeichniß der zur Untersuchung der deklarirlen Verschnittweine
und Moste auf ihre Eigenschaft als solche ermächtigten
Holl= und Steuerstellen 92 414.
Motorenbetrieb durch Benzin. Zollfreier Bezug des letzteren
aus inländischen Petroleumraffsinerien 95 167.
Mozambique. Korrespondenzverkehr mit M. 73 203.
Mühlenfabrikate. Einfuhr von Mehl über die östlichen Grenzen
in das deutsche Zollgebiet 79 551, 571, 593, 619, 649, 709,
745, 778; 80 17, 42.
— Desgl. aus Rußland, Oesterreich-Angarn und den Vereinigten
Stanten von Amerika 80, 133.
— Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten
aus inländischem Getreide 80 800; 81 179.
— Regulativ, betr. die Gewährung einer Zollerleichterung bei
der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten 82 290; 85 11, 381;
752.
— Aufhebung der Transportkontrole an der österreichischen
Grenze der Provinz Schlesien 80 691.
— Tarafägze. für Mühlenfabrikate aus Getreide= und Hülsenfrüchten
85 56.
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Ermittelung der zollpflichtigen Menge und Berechnung des
Zolles bei der Zollabfertigung von Mineral-Leuchtöl nach
—.
Mühlenfabrikate (Forts.).
Notirung von Terminpreisen für Roggenmehl an der Börse
in Berlin 85 511.
— Die Zollerleichterung für die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten
erstreckt sich nicht auf die aus denselben bereiteten Backwaaren
90 39.
— Regulativ, betr. Gewährung einer Zollerleichterung bei der
Ausfuhr von Mühlen= oder Mälzereifabrikaten 207.
— A#weisung zur zollamtlichen Prüsung von Mühlenfabrikalen
835.
— Prüfung von Mehl und Kleie auf trockenem und nassem
Wege (Pekarisiren) 94 336.
— Ermittelung des Aschengehalts von Mehl und Kleie 94
338
Mundwasser. Verbot der serneren Verwendung von steuer—
freiem Branntwein zur Herstellung von Mundwassern 95
296.
Branntweinsteuervergütung bei der Ausfuhr von alkoholhaltigen
Mundwassern. Bestimmungen für den Verkehr
mit Luxemburg 95 507.
Mmmititonsgegenstände. Verbot der Einfuhr von Kriegsmunition
in die Türkei 74 249.
— Verzeichniß der zum Gebrauch für die bewaffnete Macht
vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände (Ausahrungsbestimmungen
zur Militär-Transport-Ordnung im
Frieden) 106; 89 480; 90 147; 92 641.
— Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf, welche
für Häfen der Somali-Küste oder Aethiopien bestimmt
sind, aus Deutsch-Ostafrika 95 300.
Münzreform. Ausgabe von Schatanweisungen zur Durchführung
der Münzreform 78 9, 69, 97, 130, 134, 1956, 241,
253, 288, 320, 446, 480, 487, 561, 683, 692; 79 68, 141,
251, 327, 349, 449, 592, 632.
Münzwesen. Fehlergrenze bei Goldmünzgewichten 73 3.
— Lichung und Stempelung der Goldmünzgewichte 73 12;
90.
— Einführung der Markrechnung bei der Reichs-Postwerwaltung
74 318.
Abkürzung des Wortes „Mark“ 74 423.
Ausprägung von Reichsgoldmünzen für Rechnung von
Privatpersonen 75 348.
Umwechselung von Reichs-Goldmünzen gegen Reichs-Silber-,
Nickel= und Kupfermünzen 75 802.
— Behandlung der bei Reichs= und Landeskassen eingehenden
nachgemachten, versälschten oder nicht mehr umlaufsfähigen
Reichsmünzen 76 260.
— Behandlung gewaltsam beschädigter Reichsmünzen 78 29.
Musikalien. Versendung gegen Drucksachenporto 75 136.
Muskatöl (Muskatbalsam), Tara-Vergütung bei der Verzollung
86 59; 88 127.
Musterkoffer, Kistentara für Waaren in M. 78 233.
Musterrolle für deutsche Kauffahrleischiffe 91 218.
Musterschutz. Zusammensetzung und Geschäftsbetrieb der gewerblichen
Sachverständigen-Vereine 76 117. — Führung
des Musterregisters 76 123; 76 404; 83 325; 86 4138.
Mufseerstücke. Gültigkeitsfrist der Freipässe über inländische
Musterstücke 75 687.
— Zollfreihett der von deutschen HandlungSreisenden ausgeführten
Musterstücke 75 687.
— Ausferligung von Freipässen über inländische Musterstücke
durch andere als Hauptämter 83 40.
— Zollfreier Einlaß von Musterstücken französischer oder niederländischer
Handlungsreisenden 93 208.
— Nachweis der sflattgehabten Ausfuhr zwecks Erlangung der
Zollfreiheit bei der Wiedereinfuhr im Musterpaßverkehr
mit künstlichen Zähnen 95 10.
— Zollfreiheit der vom Auslande eingehenden Waaren, welche
im Inlande bei der Anfertigung gleichartiger Gegenstände
lediglich als Muster (Modell) dienen 95 296.