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VIII. Das Heer.
Gur Aufrechterhaltung des Staates ist die bewaffnete WMacht
notwendig. Was die unfres Landes im Laufe der Seit gethan,
ist bedeutend genug gewesen, um auch für Fremde Gegenstand
der Aufmerksamkeit zu werden. Als erstes Seugnis hierfür
möge das stehen, was wir über die Zeteiligung der Meißner
an den Mreuzzügen wissen.
Da lesen wir in einem, wahrscheinlich zu Anfang des
la. Jahrhunderts entstandenen alten deutschen Gedichte: „Des
Landgrafen Ludwig des Frommen reuzfahrt“, bei einer aus-
führlichen Schlachtbeschreibung, daß sie auf Berichten des meiß-
nischen Ritters Günther von Biberstein, der selbst mit dabei ge-
wesen, beruhe; derselbe ist nachmals nach Schlesien übersiedelt.
Ein andrer Gewährsmann, herr Ulrich von Maltitz, hat ihm fol-
gendes erzählt. Um die T#auern einer belagerten Stadt (nicht
Akkon, wie in dem Gedichte steht) zu zerstören, haben die Be-
lagerer ein Wurfgeschütz herangebracht und fügen den Belagerten
eimpfindlichen Schaden zu. Diese beschließen einen Ausfall, um
die nächsten Werke zu zerstören. Das Thor wird geöffnet, die
Brücke niedergelassen und, mit starken scharfgeschliffenen Holz-
äxten bewaffnet, schreitet eine zahlreiche Schar herüber. Zurg-
graf Zurkard von Magdeburg hat die Wache bei den Werken;
bei ihm liegen die meißnischen Ritter Zurggraf Heinrich von
Dewin (Döben bei Grimma) mit fünf seiner Ritter, der biedere
von Torgau, der Herr von Arnshaug, der Dogt Dietrich von
Freiberg, Herr Ulrich von Maltitz und Herr Ludwig von
Mieidlitz; im ganzen 40 Mann. Als die Sarazenen sich anschicken,
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