JZnuhalt.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
Einkommensteuer-Lokal-Kommissionen:
1) in dem Amtebezirke Buttstädt einstweilen dem Rentamte Hardisleben
übertraen . . ..
Vorschriften fuͤr dieselben bei Ausfuͤhrung des Gesebes uͤber die allgemeine
Einkommenster
3) Gesetz über die Wahl der Beisitzer zu donselben Behufs der erstinstanz-
lichen Entscheidung über Reklamationen gegen zu hohe Steuereinschátzung
2
4) für die Städte Geisa und Ostheim einstweilen den dasigen Rentämtern
übertraeen ...
5) sollen dafür besorgt seyn, daß die Chaussee= Wärter“ in den Einkommen=
steuer-Rollen ersten Theils der Orts-Quote zur Einzeichnung gebracht
werden . .. .... ................................. ....
Einquartierung von Truppen. Sieh- Truppen.
Eisenbahn — Thüringische —:
1) Genehmigungsurkunde zu einer Anleihe für dieselbelelel . ..
2) Pan für die Emission von 6400 Stück Prioritäts-Obligationen über
zusammen 1,000,000 Thalr . ..
3) Bestimmung über die Art und Weise, wie auf derselben die Streichzün-
der, der Phosphor und alle chemische Práparate versendet werden dürfen
Eisenbahn-Polizeireglement für die Thüringische Eisenbahn vom
15. Januar 1847:
1) Aufhebung des F. 54 durch Ertheilung einer anderweiten Vorschrift .
2) Nachtrag zu dem 9. 55.... ..
Eisenbahn im Werrathale — Werra-Eisenbahn. — Die Behufs de-
ren Baues zu Vorarbeiten und Veranschlagungen der Direktion der Thöringie
schen Eisenbahngesellschaft ertheilte Erlaubiiee . ... . . ..
Elgersburg im Sachsen-Gothaischen. Postverbindung zwischen diesem Orte
und Ilmnennnnn
Ernte-Examen — das sogenannte — statt dessen sollen die jährlichen.
öffentlichen Schulprüfungen in der Zeit der Konfirmation abgehalten werden
F.
Farbemalz — sogenanntes —, welches bei dem Brauen des Bieres ange-
wendet wird, ist steuerpflichigaga
Fassionen, welche zum ersten Theile der Orts Quoten bewirkt sind, bleiben
so lange in Wirksamkeit, als eine Veränderung hinsichtlich derselben nicht an-
gezeigt wind ............... .....
Feuersbrünste. Erweiterung der Vorschrift im §. 7 des Gesetzes zur
Sicherung gegen jene, wonach die in Scheunen, Ställen, Futter= und Dach-
Böden befindlichen Fenster und Lädeu stets verschlossen seyn müssen und nur
ausnahmsweise geöffnet werden dürfe .-... ...... ....
31. 262.
33.
38
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41.
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155.
235.
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106.
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