Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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(32  II.  Der  Juhalt  einer  von  der  Reichsschuldenverwaltung  erlassenen  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Einlösung  der  Reichszinsscheine,  wird  nachstehend  zu
öffentlicher  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  21.  März  1892.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
Vollert.

Reichsschuldenverwaltung.  Berlin,  den  4.  März  1892
4  "  erlin,  .  Marz

Bekanntmachung,
betreffend  die  Einlösung  der  Reichszinsscheine.

Die  Einlösung  der  Zinsscheine  der  Reichsanleihen  wird  bis  auf  Weiteres  schon  mit  dem
21.  des  dem  Fälligkeitstermin  voraufgehenden  Monats  beginnen.

Dieselbe  erfolgt  gemäß  der  Bekanntmachung  des  Herrn  Reichskanzlers  vom  22.  Mai  1890
außer  bei  der  Königlich  Preußischen  Staatsschulden-Tilgungskasse  in  Berlin  bis  auf  Weiteres  auch
bei  der  Reichsbank-Hauptkasse  daselbst,  bei  sämmtlichen  Reichsbank-Hauptstellen  und  Reichsbankstellen,
bei  der  Reichsbank-Kommandite  in  Insterburg  und  bei  den  mit  Kasseneinrichtung  versehenen  Reichsbank-Nebenstellen,
  sowie  bei  denjenigen  Kaiserlichen  Ober-Postkassen,  an  deren  Sitz  sich  keine  solche
Bankanstalt  befindet.

Die  Zinsscheine  sind,  nach  den  Jahrgängen  der  Anleihen  und  den  Werthabschnitten  geordnet,
den  Einlösungsstellen  mit  einem  Verzeichniß  vorzulegen,  welches  die  Stückzahl  und  den  Betrag
für  jeden  Werthabschnitt  angiebt,  aufgerechnet  ist  und  des  Einliefernden  Namen  und  Wohnung
ersichtlich  macht.

Die  Königlich  Preußische  Staatsschulden-Tilgungskasse  ist  für  die  Zinsschein-Einlösung  werktäglich
  von  9  bis  1  Uhr  mit  Ausschluß  des  vorletzten  Werktages  in  jedem  Monat,  am  letzten
Monatstage  aber  von  11  bis  1  Uhr  geöffnet.

Reichsschuldenverwaltung.
Merleker.