236 Finanzwirtschaft.
das Ausbleiben des deutschen Endsieges und für die spätere schwere
Belastung der deutschen Kriegsfinanzwirtschaft hauptschuldigen Stelle
muß die Kritik ihre wesentlichsten Angrifföpunkte suchen, nicht aber an
dem späteren Versuch, durch das Hindenburg-Programm allzulange
Versäumtes mit größtmöglicher Beschleunigung nachzuholen. —
Neben der Finanzierung des Krieges hatte die Finanzverwaltung
nun ja aber auch noch die Sorge für die Finanzierung der laufenden
Reichs- und Staatsgeschäfte.
Auch die Aufwendungen für die normalen Reichegeschäfte abseite
der eigentlichen Kriegekosten stiegen unter dem Einfluß des Krieges von
Zahr zu Jahr in so beträchtlichem Maße, daß der Reichehaushaltsplan
für 1918 bereits an 7,8 Milliarden Mark an Einnahmen und Auegaben
enthielt. Nicht minder vermehrten sich unter den Kriegswirkungen aber
auch die Etats der Einzelstaaten und der Gemeinden. Der preußische
Staatshaushaltoplan für 1918 beispielsweise schloß in Einnahme und
Ausgabe mit über 6½ Milliarden Mark ab. Er war unmittelbar durch
den Krieg beeinflußt durch die staatlicherseite zu tragenden Kriegsbeibilfen
und Kriegsteuerungszulagen für Beamte usw. Für diese
Zwecke allein wurden für das Jahr 1918 in Preußen 370 Millionen Mark
angefordert. Zu ihrer Deckung war die Erschließung neuer Einnahmen
notwendig, und zwar wurde zu diesem Zweck eine allgemeine, sehr bedeutende
Erhöhung der Personen- und Gütertarife der Eisenbahnen
durchgeführt. Auch der Hauehalt Berline stieg von Zahr zu Jahr um viele
Millionen Mark bis auf 459 Millionen im Jahre 1918.
Es bleibt uns noch ein Blick zu werfen auf die Entwicklung der privaten
Finanzwirtschaft während des Krieges, die Gestaltung des
Geldmarktes, die Lage der Sparkassen, der Banken, und die Gestaltung
des Börsenverkehre.
Außerhalb des Rahmens der Gesetzgebung oder der auf den Kriegegesetzen
fußenden Bekanntmachungen war die Regierung namentlich
in der ersten Kriegezeit wiederholentlich veranlaßt, in das Finanzgebaren
innerhalb der Volkewirtschaft einzugreifen; insbesondere kam in der ersten
Erregung trotz aller finanzpolitischen Fürsorgemaßregeln, die von der
Regierung vorbereitet und durchgeführt worden waren, das private
Kreditwesen in gewissem Umfange in Unordnung. Teilweise sahen die
Gläubiger sich veranlaßt, ihren Schuldnern in rücksichtsloser Weise den
Kredit zu entziehen; anderseits waren die Schuldner geneigt, sich unter
Berufung auf den Kriegszustand aus ihren Berpflichtungen derauszuwinden.
Gegen solche Nichterfüllung von Zahlungeverpflichtungen sind
regierungeseitig wiederholt Erlasse veröffentlicht worden, so noch im
November 1914 der nachfolgende Erlaß des preußischen Handelsministers: