Metadaten : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Buenos  Aires:  Germaniaschule  der  evangelischen  Gemeinde  unter  Leitung  des  Dr.  Willy  Ruge,
Bukarest:  Deutsche  Realschule  der  evangelischen  Kirchengemeinde  unter  der  Leitung  des  Direktors
Dr.  Magnus  Blümel,  von  dem  Prüfungstermin  1909  einschließlich  ab,
Konstantinopel:  Realschule  der  deutschen  und  schweizer  Schulgemeinde  unter  Leitung  des  Direktors
Dr.  Otto  Söhring,

Davos-Platz:  Schulsanatorium  Fridericianum  unter  Leitung  des  Hofrats  Mühlhäußer  von  dem
Prüfungstermin  im  Mai  1909  einschließlich  ab,

Genua:  Schule  der  deutschen  Schulgemeinde  unter  Leitung  des  Direktors  Georg  von  Hassel,)

Mailand:  #Internationale  Schule  protestantischer  Familien  unter  Leitung  des  Direktors  Wilhelm
Braun,  ·

Tsingtau:  Gouvernementsschule  mit  rückwirkender  Kraft  für  die  Schlußprüfung  des  Jahres  1908.

Berlin,  den  20.  September  1909.

Der  Reichskanzler.
22  Im  Auftrage:  Just.

1)  Die  Berechtigung  ist  bis  zum  Jahre  1910  einschließlich  verlängert  worden.

 

 

 

Nr.  28770.

Bekanntmachung,  Erneuerung  der  Meldungen  der  in  den  Bewerberverzeichnissen  der  Behörden
aufgeführten  Militäranwärter  und  Inhaber  des  Anstellungsscheines  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern  und  K.  Kriegsministerium.

Unter  Bezugnahme  auf  §  15  der  Anstellungsgrundsätze  (Ges.=  u.  Verordn.-Bl.  1907
Nr.  58)  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  zur  Vermeidung  der  Streichung  in  den
Bewerberverzeichnissen  die  Wiederholung  der  Meldung  der  vor  dem  1.  Januar  1909  in
denselben  vorgemerkten  Militäranwärter  und  Inhaber  des  Anstellungsscheines  durch  die  Stellenanwärter
  bis  zum  1.  Dezember  1909  bei  der  betreffenden,  die  Verzeichnisse  führenden
Behörde  zu  bewerkstelligen  ist.

Hierbei  sind  die  in  den  Familien--,  Vermögens-,  Gesundheits=  und  sonstigen  wesentlichen
Verhältnissen  etwa  eingetretenen  Anderungen  anzugeben  und  ist  die  Richtigkeit  der  Angaben
seitens  der  nicht  mehr  im  aktiven  Dienst  befindlichen  Stellenanwärter  durch  Beilage  eines
amtlichen  Leumunds=  und  Vermögenszeugnisses  zu  bescheinigen.

Bei  der  Erneuerung  der  Meldung  sind  ferner  auch  die  vom  Stellenanwärter  bei  der
Bitte  um  Vormerkung  oder  später  allenfalls  vorgebrachten  besonderen  Wünsche  in  Bezug  auf
die  angestrebte  Bedienstung,  soweit  sie  aufrecht  erhalten  werden  wollen,  ausdrücklich  zu
wiederholen.

München,  den  12.  Oktober  1909.

J.  A.
Frhr.  v.  Horn.  Staatsrat  v.  RKrazeisen.