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älteste bis jetzt bekannte Druck, das Fragment vom
Weeltgericht (vgl. Tafel VII), die rheinfränkische
Mundart aufweist — es wurde in Mainz aufgefunden
und diente als Rückblatt zum Einheften von Akten —
so wurden doch weitaus die meisten Drucke der
ersten Zeit aus lateinisch geschriebenen Werken
hergestellt, und wurde einmal ein Werk in deutscher
Sprache gedruckt, so verwandte man keine über den
Mundarten stehende Sprache, wie die klassischen
Dichter der ersten Blüteperiode unserer Literatur,
sondern die Drucker blieben im allgemeinen noch
an ihrer Mundart haften, obwohl sich Ansätze zu
einem „gemeinen Deutsch‘ schon um diese Zeit
finden. Die Kanzleisprache allein konnte dafür kaum
die Grundlage bieten, da der in ihr vertretene Gedankenkreis
beschränkt war und ihre Ausdrucksweise
durch viele festgelegte Formeln beengt wurde.
Daneben gab es noch eine andere Quelle, aus
der eine den deutschen Stämmen gemeinsame Schriftsprache
gewonnen werden konnte. Das war der im
14. und besonders im ı5. Jahrhundert reich entwickelte
Prosastil in den historischen Erzählungen
oder den geistlichen Erbauungsschriften und Predigten.
Auch deutsche Bibelübersetzungen gab es
schon im 15. Jahrhundert.
Demnach waren gegen Ende der mittelhochdeutschen
Periode alle Grundlagen vorhanden, um
das Entstehen der von den Schriftstellern und
Druckern jener Zeit ersehnten allgemein verständlichen
deutschen Schriftsprache zu ermöglichen.
Der Boden, auf dem sie erwachsen sollte, konnte
nur das Mitteldeutsche sein, einmal weil es von
allen deutschen Mundarten geographisch die weiteste
Ausdehnung hatte, von der französischen
Das
Mitteldeutsche.