Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr.  15.

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I.  auf  Rechnung  der  Uberschüsse  früherer  Finanzperioden:

für  den  Neubau  von  Amtsgerichtsgebäuden  in  Fürstenfeldbruck,

Griesbach,  Burglengenfeld  und  Kipfenberg
(außerordentliches  Budget  Ziff  1f  Nr.  1),

für  die  Errichtung  einer  Gefangenanstalt  im  Moore  bei

Bernau  am  Chiemsee  .
(außerordentliches  Budget  Ziff.  I  f  Nr.  5)

für  Erweiterung  des  Staatshafens  am  Main  bei  Würzburg

(außerordentliches  Budget  Ziff.  I  g  Nr.  5),

.  zur  Verwendung  des  ehemaligen  Landgerichtsgebäudes  in  Bayreuth

für  Zwecke  der  Staatsministerien  des  K.  Hauses  und  des
Außern,  des  Innern  und  der  Finanzen  —-  Ersatz  für  den
zur  teilweisen  Deckung  der  Kosten  des  Neubaues  eines  Landund

  Amtsgerichtsgebäudes  in  Bayreuth  bestimmten  Erlös  —
(außerordentliches  Budget  Ziff.  I  k),

Summe  I

II.  auf  Rechnung  des  Gefällsablösungssonds:

Für  die  Beschaffung  selbsttätiger  Wägevorrichtungen  und  zu  Zuschüssen
an  Brauereien  zur  Anschaffung  von  Vorrichtungen  zur  trockenen  Aufbewahrung
  des  Malzes  aus  Anlaß  der  Besteuerung  des  Malzes  nach  dem  Gewichte

(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIa),

Summe  II

III.  auf  Rechunung  des  Allgemeinen  Staatsanlehens:
.  zur  Verstärkung  des  Allgemeinen  Betriebskapitals.

(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIIa),

für  den  Neubau  eines  Zentraljustizgebäudes  in  Nürnberg,  2.  Rate

(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIId),

für  die  Erweiterung  der  Hafen=  und  Umschlaganlagen  am  Rhein

bei  Ludwigshafen  die  Hälfte  der  1.  Rate  zu  4  100  OO00  .
(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIIe  Nr.  2),

für  Errichtung  hochwasserfreier  Lagerplätze  bei  den  Holzeinwurfplätzen

  am  Main  zu  Marktbreit,  Ochsenfurt  und  Würzburg
(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIIe  Nr.  8),

für  Errichtung  von  Holzeinwurfplätzen  und  hochwasserfreien

Lagerplätzen  am  rechten  Regnitzufer  bei  amterg  die  Hälfte

der  Gesamtsumme  zu  900  000  4  —
(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIIeNr.  4),

484  000  4##

380  000.“
131  000  4

240  000“

 

1  235  000.#

2  .500  000  4

 

2500  000  4

15  000  000  4
1  600  000  =

2  050  000  4

488  000.“4

450  000  A