170 DEUTSCH-OSTAFRIKA.
fasern 1087; Kaffee 531; Elfenbein 434; Sesam 123;
Rohbaumwolle 179; Flachs und Hanf 20; Lebende Tiere
150; Milch, Butter, Käse, Eier usw. 137; Erdnüsse 408;
Kopal 118; Korn und Hülsenfrüchte 127; Hörner 83;
Matten und sonstige Waren aus Gräsern, Bast, Kokos-
fasern usw. 88; Sirup und Melasse 50.
Z.olltarif.
(Zollverordnung vom 13. 6. 1903, in Kraft getreten am 1. 4. 1904;
Zusatzverordnungen vom 13. 1. 1905, 28. 2. 1905. 30. 9. 1906 und
23. 11. 1907.)
A. Einfuhrzölle.
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2 E Benennung Zollsatz Bemerkungen
rs der Gegenstände
ı I Branntwein aller Art, alko- Bi : Bei der Er-
holbaltige Essenzen und nhals Yon Flaschen,
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Parfüms . . . . . .f ı Liter ı Rupie jedes angefangene
. \ j ehntel - Lit
2 | Schaumweine . . . . . |ı Flasche ı Rupie | Fiasche, Kruke dc.
für ein volles Zehntel
3 | Stille Weine: gerechnet und danach
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a) in Flaschen eingehend Jı Flasche 0,35 Rupie inhalı festgestellt.
Brannıwein und al-
b) in Fässern und ande- koholhaltige -
ren mehr als 2 Liter zen zum ‚Medina
fassenden Umschlie- ' eehrax menschlichen
Bungen eingehend .|ı Liter 0,25 Rupie ao enatur
. rierter) Spiritus und
4 | Biere aller Art: Spiritus Pr konsi-
a) in Flaschen eingehend |1ı Flasche 0,10 Rupie] }enter Form Ist zoll-
frei.
b) in Fässern und ande-
ren mehr als 2 Liter Zu2,3au.4a: Halbe
fassenden Umschlie- Flaschen tragen den
Bungen eingehend . |ı Liter 0,10Rupie
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Reis, ungeschält . . . . froo Ratel 0,70Rupie gen von ehalem
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