Full text : Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts.

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travention  gegen  Zollgesetze  bewendet  es  bei  dem  unter  den  resp.  Vereinsstaaten
  abgeschlossenen  Zollkartell.

Zu  Urkund  dessen  ist  vorstehende  Erklaͤrung  ausgefertigt  worden,  und
soll  dieselbe  nach  erfolgter  Auswechselung  gegen  eine  übereinstimmende  Erklärung
  des  Fürstlich  Schwarzburg-Sondershausenschen  Ministeriums  oͤffentlich  bekannt
  gemacht  werden.

Berlin,  den  11.  Februar  1860.
Der  Königlich  Preußische  Minister  der  auswärtigen
Angelegenheiten.
(L.  S.)  v.  Schleinitz.

 

Werpeheroe  Erklärung  wird,  nachdem  dieselbe  gegen  eine  ubereinsiummende
Erklärung  des  Fürstlich  Schwarzburg-Sondershausenschen  Ministeriums  vom
18.  Februar  d.  J.  ausgewechselt  worden  ist,  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
  gebracht.

Berlin,  den  17.  März  1860.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
v.  Schleinitz.

 

(Nr.  5198.)  Bekanntmachung  der  Ministerial-Erklärung  vom  21.  Februar  1860.,  betresfend
  die  Abänderung  der  Artikel  30.  und  Uy.  der  Uebereinkunft  mit
Schwarzburg-Rudolstadt  wegen  der  gegenseitigen  Gerichtsbarkeitsverhält=.

  12.  August
nisse  vom  Schlenbter  1840.  Vom  17.  März  1860.

 

 

D.  Königlich  Preußische  und  die  Fürstlich  Schwarzburg-Rudolstädtische  Regierung
  sind  übereingekommen,  die  bisherigen  Artikel  36.  und  37.  der  Uebereinkunft
  zur  Beförderung  der  Rechtspflege  vom  2  1840.  (Geset=  Sammlung
  vom  Jahre  1840.  S.  239.)  durch  die  nachfolgenden  Artikel  zu  ersetzen:

Artikel  360.

Wenn  ein  Unterthan  des  einen  Staates  in  dem  Gebiete  des  anderen
  sich  eines  Verbrechens  oder  Vergehens  oder  einer  Uebertre
schul-