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travention gegen Zollgesetze bewendet es bei dem unter den resp. Vereinsstaaten
abgeschlossenen Zollkartell.
Zu Urkund dessen ist vorstehende Erklaͤrung ausgefertigt worden, und
soll dieselbe nach erfolgter Auswechselung gegen eine übereinstimmende Erklärung
des Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Ministeriums oͤffentlich bekannt
gemacht werden.
Berlin, den 11. Februar 1860.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen
Angelegenheiten.
(L. S.) v. Schleinitz.
Werpeheroe Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine ubereinsiummende
Erklärung des Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Ministeriums vom
18. Februar d. J. ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Berlin, den 17. März 1860.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schleinitz.
(Nr. 5198.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 21. Februar 1860., betresfend
die Abänderung der Artikel 30. und Uy. der Uebereinkunft mit
Schwarzburg-Rudolstadt wegen der gegenseitigen Gerichtsbarkeitsverhält=.
12. August
nisse vom Schlenbter 1840. Vom 17. März 1860.
D. Königlich Preußische und die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Regierung
sind übereingekommen, die bisherigen Artikel 36. und 37. der Uebereinkunft
zur Beförderung der Rechtspflege vom 2 1840. (Geset= Sammlung
vom Jahre 1840. S. 239.) durch die nachfolgenden Artikel zu ersetzen:
Artikel 360.
Wenn ein Unterthan des einen Staates in dem Gebiete des anderen
sich eines Verbrechens oder Vergehens oder einer Uebertre
schul-