118
!) Die Schuldbücher sind sowohl auf dem Umschlage, wie auf dem ersten Blatte als
„Schuldbuch über Mündelgelder“ augenfällig kenntlich zu machen.
2) Kapitalrückzahlungen werden auf solche Einlagen nur dann geleistet, wenn entweder der
Gegenvormund seine Genehmigung dazu mündlich im Geschäftslokale der Sparkasse ertheilt,
oder die von ihm ertheilte Genehmigung durch eine gerichtlich oder notariell beglaubigte
Urkunde nachgewiesen wird, oder wenn die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
urkundlich nachgewiesen wird.
Will der Einleger nach Erledigung der Vormundschaft über das Guthaben verfügen, so hat
er eine Bescheinigung des Vormundschaftsgerichts über die Aufhebung der Vormundschaft beizubringen.
Wenn er beabsichtigt, das Guthaben weiterhin bei der Sparkasse ganz oder theilweis
stehen zu lassen, so ist das Mündelsparkassebuch der Sparkasse zurückzugeben und das Konto auf ein
gewöhnliches Sparkassebuch zu übertragen.
Um auch Kindern und Aermeren Gelegenheit zum Sparen im Kleinen zu geben, werden
gegen Erlegung des Betrags unverzinsliche Sparmarken zu je zehn Pfennigen ausgegeben. Sobald
dieselben eine Mark zusammen erreichen, kann sie der Juhaber auf ein Sparkassebuch verzinslich
anlegen.
§ 17.
Ueber den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Sparkasse-Vorstand je nach Lage
der Verhältnisse Bestimmungen zu treffen.
818.
Die Einlegungen werden Mittwochs und Sonntags (im Januar auch Sonnabends) Nachmittags
von 2 bis 3 Uhr im Geschäftslokale der Sparkasse bewirkt.
10.
Ueber die Einlagen werden den Betreffenden Schuldbücher ausgestellt, welche mit dem
Stempel der Sparkasse zu versehen und von dem Kassirer und zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen
sind. Diese Schuldbücher lauten auf bestimmte Namen; es werden jedoch für deren Eigenthümer
die jedesmaligen Inhaber angesehen.
§ 20.
Die Sparkasse verzinst die Einlagen, soweit sie volle Reichsmark erreichen; sie gewährt
aber die Zinsen nur für volle Monate, d. h. Alles, was im Laufe eines Monats eingezahlt
ist, wird nur vom ersten Tage des folgenden Monats an, und was im Laufe eines Monats zurückgezahlt
wird, wird nur bis zum Schlusse des vorhergegangenen Monats verzinst.
Bei Gewährung der zu zahlenden Ziusen sich ergebende Bruchtheile von weniger als
½ Pfennig werden der Sparkasse, Bruchtheile von mehr als ½ Pfennig den betreffenden Gläubigern
als ganze Pfennige zu Gute gerechnet.
821.
Die jeweilige Höhe der für die Einlagen zu gewährenden Zinsen wird von dem Spar—
kasse-Vorstand mit Genehmigung des Gemeinderaths zu Vieselbach und des Großherzoglichen Direktors
des 1. Verwaltungsbezirks bestimmt.