Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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säumnis einzelner von mehreren auf 
einander folgenden Unterrichtsstunden 
lann nicht bestraft werden 106; 
dies gilt auch vom Turnunterricht 
106; Begriff d. S.-Vers. (Urt. d. 
O. L. G.) 111; Behandlung der 
S. V. in den Domaniallandschulen 
124; Schulversäumnislisten 124; (bez. 
auswärtiger Kinder vgl. 85 (8 3);:) 
auch d. Turnlehrer haben solche zu 
führen 121; der Lehrer hat monatl. 
Auszüge aus d. Listen dem zustän- 
digen Prediger einzureichen 124; der 
sie nach Prüfung d. Amte überreicht 
124; sind keine unentschuldigten VM 
vorgekommen, so hat d. Prediger d. 
Amt Anzeige zu machen 124; For- 
mulare z. Schulvers.-Listen 125; 
Muster z. Vers. Listen 125; Auf- 
hebung der Diensterlaubnis im Falle 
wiederholter S.-V. 124; Strafen 124; 
die Schulversäumnisstrafgelder fließen 
in d. Dom.-Hauptschulkasse 179 
(§ 3V); die Bestraften haben kein 
Anrecht auf dieselben 51; gleich- 
mäßige Verteilung auf die ein- 
zelnen Schulen 51; Behandlung d. 
S.-V. in den ritter= u. landschaftlichen 
Landschulen 361. 
Schulvorstände in den Städten u. ritter- 
schaftl. Flecken: Bildung u. Zusam- 
mensetzung 36 I—IV; Befugnisse 
36A u. B; alljährliche Besichtigung 
der Schulgebäude und des Schulin- 
ventars 36B1V: im Domanium: Un 
jedem Schulorte sollen 2 Schulvor- 
steher sein 15; erster in der Regel 
d. Schulze 45: den 2. schlägt die 
Dorfsversammlung vor 61; die Schul- 
vorsteher sind d. Amte u. d Prediger 
untergeordnet 45; sie sind nicht Vor- 
gesetzte der Lehrer 15: Obliegenheiten 
der S. V. 45; müssen bei öffentl. 
Schulprüfungen zugezogen werden 
45; desgl. bei Einführung c. neuen 
Lehrers 45; Konferenzen d. Prediger 
45; S. A. für ländl. Fortbildungs- 
schulen 165 (3); bestimmen die Höhe 
d. Schulgeldes 165 (12). 
Schuszeit und Schulstunden 113, 132, 
Schulzucht u. Schulerziehung: Züch- 
tigungsrecht des Lehrers 87: Uecber- 
schreitung desselben 967; bloße Striemen 
sind nicht als Verletzung zu rechnen 
87: Züchtigung darf nur mit e. Rohr- 
stocke vollzogen werden 87, 100; 
Schlagen an d. Kopf, Ohrfeigen u. 
dg. sind untersagt 100; Entschei- 
  
dungen über das Züchtigungsrecht 
391, 395, 308; Beschwerden d. Eltern 
pp. sind dem Pastor vorzutragen 46; 
Verbot, den Lehrer wegen Behand- 
lung d. Kinder zur Rede zu stellen 
18: Bestrafung der von Schulkindern 
außerhalb der Schule verübten straf- 
baren Handlungen 58. 
Sommerschulen Regulativ 132, 361. 
Stoppelgras, Lieferung e. St. 351. 
Tanzvergnügen, Teilnahme von Schul- 
kindern 90. 
Taufe darf an Schulkindern nicht mehr 
vollzogen werden 77; über ungetaufte 
Kinder ist zu berichten 77. 
Taufscheine sind bei Aufnahme schulpfl. 
Kinder einzufordern 28, 77, 361. 
Torf s. Feuerung. 
Treiberdienste: Heranziehung schulpfl. 
Kinder z. Treiberdiensten nur außer- 
halb der Schulzeit zulässig 123; 
älteren Schulknaben ritterschaftl. 
Schulen kann Dispensation z. Treiber- 
diensten erteilt werden 373. 
Trennung der Kirchen= u. Schullände- 
reien 56. 
Turnunterricht s. Unterricht. 
Unterbringung von Kindern ohne Dienst- 
schein in anderen Familien kann 
nicht verwehrt werden 350. 
Unterricht: Zahl der Unterrichtsstunden 
113, 364, 367; Unterrichtszeit 113, 
132, 364, 367, 370; Unterrichts- 
gegenstände 113, 364, 367; Verteilung 
d. Stunden auf die einzelnen Unter- 
richtsfächer 113, 364, 367; Einteilung 
der Schulkinder 367; U. i. der Re- 
ligion: Biblische Geschichte, Katechis- 
mus, Bibellesen, Kirchenlied 113, 367; 
i. Deutschen 113, 367: i. Rechnen 
113, 367; i. d. Erdkunde 113, 367 
i. d. Geschichte 113, 367; i. d. Natur- 
kunde 113, 367; i. Gesang 113, 367; 
i. Zeichnen 113, 367; i. Turnen 
113, 126, 137, 367; i. weibl. Hand- 
arbeiten 113, 367; Halbtagsunterricht 
115; zur Aussetzung d. U. auch nur 
während einzelner Stunden Geneh- 
migung d. Predigers erforderlich 122; 
Unterricht katholischer Kinder 65. 
Unterrichtsbücher sind vom Lehrer selbst 
zu beschaffen 113. 
Urlaub s. Beurlaubung. 
Vakanz erledigter Schulstellen 318, 352. 
Ventilation s. Schulgebäude. 
Veranschlagungsgrundsätze f. das Dienst- 
einkommen der an den Dom.-Land- 
schulen, an d. ritter= u. landschaftl. 
Landschulen u. an d. Volks= u. Bür-
	        
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