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südlicher Richtung bis zum Treffpunkt mit der Grenze ber
Kreise Leobschütz und Ratibor:
die alte Grenze zwischen Deutschland und Osterreich-Ungarn;
dam nach Norden die Verwaltungsgrenze zwischen den
Kreisen Leobschütz und Ratibor bis zu einem Punkte etwa
2 km südöstlich von Katscher)
von dort gegen Nordwesten bis zum Ausgangspunkt
dieser Grenzbeschreibung:
eine un Gelände noch zu bestimmende Linie, die östlichvon
Katscher verläuft.
Artikel 84.
Die deutschen Reichsangehbörigen, die ihren Wohnsitz in
irgendeinem als Bestandteil der Tschecho-Slowakei anerkannten
Gebiet haben, erwerben von Rechts wegen die tschechoslowakische
Staatsangehörigkeit unter Verlust der deutschen.
Artikel 85.
Lwei Jahre lang nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
Vertrags sind die über achtzehn Jahre alten deutschen Reichsangehbrigen,
die in irgendeinem der als Bestandteil der Tschecho-Slowakei
anerkannten Gebiete ansässig sind, berechtigt, für die
deutsche Reichsangehörigkeit zu optieren. Die Ischecho-Slowaken,
die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und in
Dentschland wohnen, sind ebenso berechtigt, für die tschechoslowakische
Staalsangehörigkeit zu optieren.
Die Option des Ehemanns erstreckt ihre Wirkung auf die
Ehefrau, die Option der Eltern erstreckt ihre Wirkung auf-Kinder
unter achtzehn Jahren.
Personen, die von dem oben vorgesehenen Optionsrecht
Gebrauch machen, müssen in den nächsten zwölf Monaten ihren
Wohnsitz in den Staat verlegen, für den sie optiert haben.
Es steht ihnen frei, das unbewegliche Gut zu behalten,
das sie im Gebiete des anderen Staates besitzen, in dem sie vor der
Option wohnten. Sie dürfen ihr gesamtes bewegliches Gut
mitnehmen. Es wird dafür keinerlei Ausfuhr- oder Einfuhrzoll
von ihnen erhoben.