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8. die in jedem Lande über die Arbeitsverhältnisse
erlassenen Vorschriften haben allen im Lande sich
erlaubterweise aufhaltenden Arbeitern eine gerechte
wirtschaftliche Behandlung zu sichern)
. jeder Staat hat einen Aufsichtsdienst einzurichten,
an dem auch Frauen teilnehmen, um die Durchführung
der Gesetze und Vorschriften für den Arbeiterschutz
sicherzustellen.
Die Hohen vertragschließenden Teile verkünden nicht die
Vollständigkeit oder Endgültigkeit dieser Grundsätze und Verfahren,
erachten sie jedoch für geeignet, der Politik des Völkerbunds
als Richtschnur zu dienen und, im Falle ihrer
Annahme durch die dem Völkerbund als Mitglieder angehörenden
industriellen Gemeinschaften sowie der Sicherstellung
ihrer praktischen Durchführung durch eine entsprechende Auf.
sichtsbehörde, dauernde Wohltaten unter den Cohnarbeitern
der Welt zu verbreiten.