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Verwaltungsgrenze zwischen Böhmen und der Provinz Ober-Osterreich
bis zu- der ungefähr 8 kum östlich von Neustadt
vorspringenden Nordspitze der ehemaligen Provinz Osterrelchisch-Schlesien.
7. Gegen Dolen:
Von dem oben erwähnten Punkt bis zu einem im Gelände
noch zu bestimmenden Punkte etwa 2 km östlich von Lorzendorf:
die Grenze, wie sie nach Artikel 88 des gegenwärtigen
Vertrags bestimmt wird;
von dort in nördlicher Richtung bis zu dem Schnittpunkt
ber Verwaltungsgrenze Posens mit der Bartsch:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die Volen
die Ortschaften Skorischau, Reichthal, Trembatschau, Kunzenborf,
Schleise, Groß Kosel, Schreibersdorf, Rippin, Fürstlich-Niefken,
Pawelau, Tscheschen, Konradau, Johannisdorf, Modzenowe,
Bogdaj und Deutschland die Ortschaften Lorzendorf,
Kaulwitz, Glausche, Dalbersdorf, Reesewitz, Stradam, Groß
Wartenberg, Kraschen, Neumittelwalde, Domaslawitz, Wedelsdorf
und Tscheschen-Hannner läßt,
von dort nach Nordwesten die Verwaltungsgrenze Posens
bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Rawitsch—
Herrnstadt)
von dort bis zum Schnittpunkt der Verwaltungsgrenze
Posens mit der Straße Relsen—Tschirnau:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die westlich
von Triebusch und Gabel und östlich von Saborwitz verläuft)
von dort die Verwaltungsgrenze Posens bis zu ihrem
Treffpunkt mit der östlichen Verwaltungsgrenze des Kreises
Fraustadtz;
von dort nach Nordwesten bis zu einem an der Straße
zzwischen den Ortschaften Unruhstadt und Kopnitz zu wählenden
Yunkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linle, die westlich
der Ortschaften Geyersdorf, Brenno, Fehlen, Altkloster, Klebel
Relchs-Gesetbl. 1919. 165