Sedhfter Abfchnitt. SOefterreich,
Yrtifel 80.
Deutfchland anerkennt die Unabhängigkeit Defterreichs und wird fie
freng in den Durch den gegenwärtigen Bertrag feitgefeßten Grenzen als
unabänderlich beachten, e8 fei denn mit Zuftimmung des Rates des Völker:
bundes.
Siebenter Abjähnitt. Tichecho-Siomafifcher Staat.
Yrtifel 81. |
Deutichland anerfennt, wie dies fchon die alliierten und afoztierten
Mächte getan haben, die volllommene Unabhängigkeit des Tichecho-
Slomalifchen Staats, der das autonome Gebiet der Ruthenen im Süden
der Karpathen einbegreift. 8 erflärt, die Grenzen diefes Staates, fo
wie jie von den alliierten und afloziierten Hauptmächten und den anderen
beteiligten Staaten fefigefeßt werden, anzuerfennen.
Artifel 3.
Die Grenze zwilhen Deutichland und dem Ticheho-SIomafischen
Staate bildet die alte Grenze zwifchen Lfterreich-Ungarn und dem
Deutfchen Reich, fo wie fie am 3. Yuguft 1914 beftand.
Artifel 83.*)
Deutichland entjagt zuguniten des Tiheho-SIowaliichen Staates
allen jeinen Rechten und Aniprücen auf den Durd) folgende Grenzen
umfchlofjenen Zeil des fchlefiihen Gebietes:
ansgehend von einem etwa 2 Kilometer füdsjtlich von SKatjcher,
auf der Grenze zwiichen den Kreifen Leobihüh und Ratibor
belegenen Punfte:
die Grenze zwischen den beiden Kreijenz
ferner die ehemalige Grenze zwifchen Deutjchlaud und Ofter-
reih-Ungarn bi8 zu einem an der Oder nnmittelbar jüdlic
der Eijenbahn Natibor— Oderberg belegenen Punite;
von Dort nah Nordweiten und bis zu einem ungefähr
2 Kilometer jüdöftlid von Saticher liegenden Punkte:
eine auf dem Gelände zu beitimmende Linie, die weitlih
von Sranowik verläuft.
Eine aus fieben Witgliedern beftehende Kommilfion, von denen
fünf durch die alliierten und afloziierten Hauptmächte, eines durch Polen
und eines durch den Tichecho-Slowafischen Staat ernannt werden, tritt
*) Abichnitt 1 Iautete urfprünglih: „Deutichland verzichtet zugunften des
Ticheho-Siomwatrihhen Staate auf alle Rechte und Anfprüche auf den Zeil des
Ichleftihen Gebiets, der zmilchen der alten dfterreichiich-deutichen Grenze und
einer im Gelände feftzulegenden Linie liegt. Diefe beginnt an einem Punft an
der Oder hart füdlich der Kijenbahn Ratibor—Dderbeig und verläuft dann in
nordmweitlicher Richtung, führt meitlih von Franowig und öft.ich von SKaticher
borbei und erreicht die alte öfterreichiiche Grenze am Jüpdöftlichiten Puntte ihres
Boriprungs, ungefähr 5 Kilometer weitlih von Zeobichüß.
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