Full text: Der Friedensvertrag von Versailles

Sedhfter Abfchnitt. SOefterreich, 
Yrtifel 80. 
Deutfchland anerkennt die Unabhängigkeit Defterreichs und wird fie 
freng in den Durch den gegenwärtigen Bertrag feitgefeßten Grenzen als 
unabänderlich beachten, e8 fei denn mit Zuftimmung des Rates des Völker: 
bundes. 
Siebenter Abjähnitt. Tichecho-Siomafifcher Staat. 
Yrtifel 81. | 
Deutichland anerfennt, wie dies fchon die alliierten und afoztierten 
Mächte getan haben, die volllommene Unabhängigkeit des Tichecho- 
Slomalifchen Staats, der das autonome Gebiet der Ruthenen im Süden 
der Karpathen einbegreift. 8 erflärt, die Grenzen diefes Staates, fo 
wie jie von den alliierten und afloziierten Hauptmächten und den anderen 
beteiligten Staaten fefigefeßt werden, anzuerfennen. 
Artifel 3. 
Die Grenze zwilhen Deutichland und dem Ticheho-SIomafischen 
Staate bildet die alte Grenze zwifchen Lfterreich-Ungarn und dem 
Deutfchen Reich, fo wie fie am 3. Yuguft 1914 beftand. 
Artifel 83.*) 
Deutichland entjagt zuguniten des Tiheho-SIowaliichen Staates 
allen jeinen Rechten und Aniprücen auf den Durd) folgende Grenzen 
umfchlofjenen Zeil des fchlefiihen Gebietes: 
ansgehend von einem etwa 2 Kilometer füdsjtlich von SKatjcher, 
auf der Grenze zwiichen den Kreifen Leobihüh und Ratibor 
belegenen Punfte: 
die Grenze zwischen den beiden Kreijenz 
ferner die ehemalige Grenze zwifchen Deutjchlaud und Ofter- 
reih-Ungarn bi8 zu einem an der Oder nnmittelbar jüdlic 
der Eijenbahn Natibor— Oderberg belegenen Punite; 
von Dort nah Nordweiten und bis zu einem ungefähr 
2 Kilometer jüdöftlid von Saticher liegenden Punkte: 
eine auf dem Gelände zu beitimmende Linie, die weitlih 
von Sranowik verläuft. 
Eine aus fieben Witgliedern beftehende Kommilfion, von denen 
fünf durch die alliierten und afloziierten Hauptmächte, eines durch Polen 
und eines durch den Tichecho-Slowafischen Staat ernannt werden, tritt 
*) Abichnitt 1 Iautete urfprünglih: „Deutichland verzichtet zugunften des 
Ticheho-Siomwatrihhen Staate auf alle Rechte und Anfprüche auf den Zeil des 
Ichleftihen Gebiets, der zmilchen der alten dfterreichiich-deutichen Grenze und 
einer im Gelände feftzulegenden Linie liegt. Diefe beginnt an einem Punft an 
der Oder hart füdlich der Kijenbahn Ratibor—Dderbeig und verläuft dann in 
nordmweitlicher Richtung, führt meitlih von Franowig und öft.ich von SKaticher 
borbei und erreicht die alte öfterreichiiche Grenze am Jüpdöftlichiten Puntte ihres 
Boriprungs, ungefähr 5 Kilometer weitlih von Zeobichüß. 
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