Sobald die Vermaltung des Landes durch die oftpreußiichen und
polnifhen Behörden übernommen ift, laufen die Bollmadıten der Koms
million ab.
Artilel 98.
Deutihland und Polen werden im Verlauf des Jahres, das dem
Sntrafttreten des gegenmärtigen Vertrages folgt, Ablommen: fchließen,*)
deren Wortlaut im Falle von Streitigkeiten durch den Völferbundsrat
beftimmt wird. Dies Ablommen foll einerfeits Deutfchland vollftändige
und angemefjene Erleichterungen für den Eijenbahn-, Telegraphen= und
Telephonverfehr zwifchen dem übrigen Deutfchland und Oftpreußen durd)
das polnische Gebiet und andererfeits Polen die gleichen Verfehrsmög-
lichkeiten mit der freien Stadt Danzig durd) das etwa auf dem rechten
Weichjelufer liegende deutfche Gebiet zu fichern.
Zehnter Abjchnitt. Memel,
Yrtifel 9.
Deutfchland verzichtet zugunften der alliierten und afloziterten
Hauptmächte auf alle Rechte und Anfprühe auf die Gebiete gwilchen
der Dftiee, der Nordoftgrenze DOftpreußens, mie fie in Artifel 28 des
Teiles II (Grenzen Deutichlands) des gegenwärtigen Vertrages befchrieben
tit, und ‚den alten Grenzen zwischen Deutfchland und Aukland.**)
Deutichland verpflichtet ich, die Beitimmungen anzuerfennen, welche
die alliierten und afjoziierten Hauptmächte in bezug auf diefe Gebiete
treffen werden, insbejondere was die Staatsangehörigfeit der Einwohner
anlangt.
Elfter Abichnitt. Die freie Stadt Danzig.
Artitel 100.
Deutichland verzichtet zugunften der alliierten und afloziierten
Hauptmädte auf alle Rechte und Anfprüche auf das Gebiet innerhalb
folgender Grenzen:
von der Ditfee nach Süden bis zu dem Punfte, wo fich Die Haupt:
Ihiffahrtswege der Nogat und der Meichjel treffen;
die Grenze Oftpreußens, wie fie im Artifel 28 des Teiles II
(Grenzen Deutfchlands) des vorliegenden Vertrages befchrieben ift;
von hier den Hauptjchiffahrtsmeg der Weichjel ftromabmwärts big
zu einem Punkte, der ungefähr 61/, km nördlich der Brüde
bei Dirfchau liegt;
von bier nad) Nordmeiten bis zur Höhe 5, die 11/, km füdöfts
lich der Kirche von Güttland Tiegt, eine im Gelände feit-
zulegende Linie;
*) Uriprüngliche Saffung: „ein Ablommen, deffen“.
**) Pergl. die Karte oben Seite 20.
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