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thum nicht übertragenden, Rechrstitel
übergeben worden sind, worunter auch
die in Commission, dann unter einem
Teöbdelcontracte übergebenen Waaren
vor Ablauf der zu deren Rückgabe be-
stimmten Zeit gerechnet werden;
5) in Ansehung der dem Gemeinschuldner
auf Credit zugeschickten Kaufmannswag-
ren, welche entweder noch in uneröffne-
ten Päcken, Fässern oder Umschligen in
dem Gewahrsam des Gemeinschuldners
gefunden werden, oder erst nach erklärter
Infolvenz bei ihm angekommen sind.
In beiden Fällen ist jedoch derjenige,
welcher diese Waaren als sein Eigen-
thum zurücknehmen will, verbunden,
der Conkursmasse alles zu ersetzen, was
für diese Waaren an Frachc, Spedition
oder andern Auslagen und Abgaben be-
zahlt worden, oder diese Kosten, wenn
sie noch niche bezahlt sind, zu über-
nehmen;
4) in Ansehung desjenigen, was der Ehe-
frau eigenthümlich zustehr; vorbehalt-
lich des Rechts der Gläubiger, sich
an dieses Vermögen zu halten, soweit
die Ehefrau den bestehenden Geseßzen
gemaß entweder allen oder einigen Gläu-
bigern für die Schulden ihres Eheman=
nes mit ihrem Vermögen haften muß;
5) in Ansehung derjenigen Sachen, wel-
che die Kinder des Gemeinschuldners.
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von andern Personen geerbt, geschenke
erhalten oder sonst eigenthümlich erwor-
ben haben:
6) in Ansehung'besjenigen Vermögene, auf
dessen Eigenthum dritte Personen aus
einem bedingten oder künftigen Rechte,
zum Beisplel: aus einer füdetcommissa-
rischen Substitukion, einen Anspruch
haben; vorbehaltlich der Rechte, welche
bis zum Eintritt jener Bediuguns oder
des bestimmten Falles hinsichtlich der
Früchte begründet find.
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Das Separationerecht findet bei den in
Geld oder Obligationen gestellten Amts-Cau-
tionen, wegen aller aus der Amtsführung
oder Verwaltung eutspringenden Forderun-
gen gegen Beamte oder Verwalter start.
Oesfentliche, vom Staate bestärigte Leihe-
oder Credit-Anstalten sind befuge, sich zur
vollständigen Bezahlung des vorgeliehenen
Capitals samme Zinsen an die ihnen zum
Pfand übergebenen Sachen nach den Ord-
nungen dieser Anstalten zu halten.
V. 5.
Wenn der Gemeinschuldner mit andern
Dersonen in Beziehung auf ein Gewerbe,
eine Fabrik oder ein Handelsgeschäft in Ge-
sellschaft gestanden ist, und dessen Antheil an
dem Vermögen der Gesellschaft zur Conkurs=
masse abgefordert wird, so kann die Gesell-