Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

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thum nicht übertragenden, Rechrstitel 
übergeben worden sind, worunter auch 
die in Commission, dann unter einem 
Teöbdelcontracte übergebenen Waaren 
vor Ablauf der zu deren Rückgabe be- 
stimmten Zeit gerechnet werden; 
5) in Ansehung der dem Gemeinschuldner 
auf Credit zugeschickten Kaufmannswag- 
ren, welche entweder noch in uneröffne- 
ten Päcken, Fässern oder Umschligen in 
dem Gewahrsam des Gemeinschuldners 
gefunden werden, oder erst nach erklärter 
Infolvenz bei ihm angekommen sind. 
In beiden Fällen ist jedoch derjenige, 
welcher diese Waaren als sein Eigen- 
thum zurücknehmen will, verbunden, 
der Conkursmasse alles zu ersetzen, was 
für diese Waaren an Frachc, Spedition 
oder andern Auslagen und Abgaben be- 
zahlt worden, oder diese Kosten, wenn 
sie noch niche bezahlt sind, zu über- 
nehmen; 
4) in Ansehung desjenigen, was der Ehe- 
frau eigenthümlich zustehr; vorbehalt- 
lich des Rechts der Gläubiger, sich 
an dieses Vermögen zu halten, soweit 
die Ehefrau den bestehenden Geseßzen 
gemaß entweder allen oder einigen Gläu- 
bigern für die Schulden ihres Eheman= 
nes mit ihrem Vermögen haften muß; 
5) in Ansehung derjenigen Sachen, wel- 
che die Kinder des Gemeinschuldners. 
  
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von andern Personen geerbt, geschenke 
erhalten oder sonst eigenthümlich erwor- 
ben haben: 
6) in Ansehung'besjenigen Vermögene, auf 
dessen Eigenthum dritte Personen aus 
einem bedingten oder künftigen Rechte, 
zum Beisplel: aus einer füdetcommissa- 
rischen Substitukion, einen Anspruch 
haben; vorbehaltlich der Rechte, welche 
bis zum Eintritt jener Bediuguns oder 
des bestimmten Falles hinsichtlich der 
Früchte begründet find. 
* 
Das Separationerecht findet bei den in 
Geld oder Obligationen gestellten Amts-Cau- 
tionen, wegen aller aus der Amtsführung 
oder Verwaltung eutspringenden Forderun- 
gen gegen Beamte oder Verwalter start. 
Oesfentliche, vom Staate bestärigte Leihe- 
oder Credit-Anstalten sind befuge, sich zur 
vollständigen Bezahlung des vorgeliehenen 
Capitals samme Zinsen an die ihnen zum 
Pfand übergebenen Sachen nach den Ord- 
nungen dieser Anstalten zu halten. 
V. 5. 
Wenn der Gemeinschuldner mit andern 
Dersonen in Beziehung auf ein Gewerbe, 
eine Fabrik oder ein Handelsgeschäft in Ge- 
sellschaft gestanden ist, und dessen Antheil an 
dem Vermögen der Gesellschaft zur Conkurs= 
masse abgefordert wird, so kann die Gesell-
	        
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