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thum nicht übertragenden, Rechrstitel
übergeben worden sind, worunter auch
die in Commission, dann unter einem
Teöbdelcontracte übergebenen Waaren
vor Ablauf der zu deren Rückgabe bestimmten
Zeit gerechnet werden;
5) in Ansehung der dem Gemeinschuldner
auf Credit zugeschickten Kaufmannswagren,
welche entweder noch in uneröffneten
Päcken, Fässern oder Umschligen in
dem Gewahrsam des Gemeinschuldners
gefunden werden, oder erst nach erklärter
Infolvenz bei ihm angekommen sind.
In beiden Fällen ist jedoch derjenige,
welcher diese Waaren als sein Eigenthum
zurücknehmen will, verbunden,
der Conkursmasse alles zu ersetzen, was
für diese Waaren an Frachc, Spedition
oder andern Auslagen und Abgaben bezahlt
worden, oder diese Kosten, wenn
sie noch niche bezahlt sind, zu übernehmen;
4) in Ansehung desjenigen, was der Ehefrau
eigenthümlich zustehr; vorbehaltlich
des Rechts der Gläubiger, sich
an dieses Vermögen zu halten, soweit
die Ehefrau den bestehenden Geseßzen
gemaß entweder allen oder einigen Gläubigern
für die Schulden ihres Ehemannes
mit ihrem Vermögen haften muß;
5) in Ansehung derjenigen Sachen, welche
die Kinder des Gemeinschuldners.
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von andern Personen geerbt, geschenke
erhalten oder sonst eigenthümlich erworben
haben:
6) in Ansehung'besjenigen Vermögene, auf
dessen Eigenthum dritte Personen aus
einem bedingten oder künftigen Rechte,
zum Beisplel: aus einer füdetcommissarischen
Substitukion, einen Anspruch
haben; vorbehaltlich der Rechte, welche
bis zum Eintritt jener Bediuguns oder
des bestimmten Falles hinsichtlich der
Früchte begründet find.
*
Das Separationerecht findet bei den in
Geld oder Obligationen gestellten Amts-Cautionen,
wegen aller aus der Amtsführung
oder Verwaltung eutspringenden Forderungen
gegen Beamte oder Verwalter start.
Oesfentliche, vom Staate bestärigte Leiheoder
Credit-Anstalten sind befuge, sich zur
vollständigen Bezahlung des vorgeliehenen
Capitals samme Zinsen an die ihnen zum
Pfand übergebenen Sachen nach den Ordnungen
dieser Anstalten zu halten.
V. 5.
Wenn der Gemeinschuldner mit andern
Dersonen in Beziehung auf ein Gewerbe,
eine Fabrik oder ein Handelsgeschäft in Gesellschaft
gestanden ist, und dessen Antheil an
dem Vermögen der Gesellschaft zur Conkursmasse
abgefordert wird, so kann die Gesell-