Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

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Frrenanstalten S. 18.; 4) bezüglich der Re- 
vision und Verbesserung der bestehenden 
Forststraf= und Forstpolizeygesetzgebung. S. 
18. — 19.: 5) bezüglich der Verbesserung 
des Zustandes der Strassen= und Landdau- 
ten S. 19.; 6) bezüglich der Ueberbürdung 
einzelner Gemeinden und Districte mit un- 
verhältnißmäßigen drtlichen und Districts- 
umlagen; dann der Aufnabme von Di- 
strictsstrassen in die Reihe der Staats- und 
Kreisstrassen. S. 19.; 7) bezüglich des An- 
trags auf Befreiung des Fabrikfuhrwerkes 
von den bezüglich der breiten Radfelgen ge- 
gebenen Bestimmungen S. 20.; 8) bezüg- 
lich der raschen Erledigung der fiscalischen 
Processe über die Baulast bei kirchlichen 
Gebäuden S. 20. 9.; bezüglich der Ver- 
mehrung der Doration der Kreisfonds S. 20. 
B. Zu besonderen Gesammtbeschlüssen. 
1. Den Abzug der Armen= und 
Schulquarten von allen frommen 
Vermächtnissen betr. Gesetzliche Aufhe-= 
bung aller Verordnungen über den Abzug der 
Quarten für Armen= und Schulzwecke von 
allen frommen Stiftungen, Schenkungen 
und Vermächtnissen. S. 21. — Königl. al- 
lerhöchste Erklärung bezüglich der von den 
Ständen ausgesprochenen Wünsche, sämmt- 
liche Pfarr= und sonstige Curatstellen auf 
den gesetzlichen Congrualbetrag zu bringen, 
dann der Baupflicht des Staatsaerars bei 
Cultusgebäuden vollständig zu genügen. 
S. 21.; lI. die Concurrenzbeiträge der Cul- 
tusstiftungen betr. S. 22. III. Die Druck- 
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kosten der in Ermanglung von Lokalblättern 
durch die Kreis= und Intelligenzblätter zu 
veröffentlichenden wesentlichen Ergebnisse 
der städtischen Rechnungen betr. S. 22. 
3. 
Zeitungsartikel. Königl. allerhöchste Er- 
Uarung im Landtags-Abschiede auf den 
Wunsch der Stände wegen Namhaftmach- 
ung · der Quellen solcher Artikel, welche die 
öffentlichen Blätter gegenseitig auseinander 
entlehnen. S. S., C. 2. 
Zoll- und Handels-Verträge. Königl. 
allerhöchste Erklärung im Landtags-Abschiede 
über abgeschlossene Verträge und zwar 1) 
mit Hannover, Oldenburg und Braun- 
schweig wegen Beförderung der gegenseiti- 
gen Verkehrs-Verhältnisse vom 1. Novem- 
ber 1837. 2) mit den Niederlanden wegen 
Erleichterungen und Begünstigungen bei 
der Schiffahrt vom 3. Juni 1837, bekannt 
gemacht am 26. Jänner 1838, und 3) mit 
den Niederlanden wegen der gegenseitigen 
Handelsverhältnisse S. 12. — 13. 
Zolltarif; (für die Jahre 1840, 1841 und 
184.) Königl. allerhöchste Genehmigung 
des für die Jahre 1840, 1841 und 1842 
festgesetzten Zolltarifs. S. 13. M. 
Zoll-Verhäletnisse. Königl. allerhöchste Ge- 
nehmigung der Gesammtbeschlüsse der Stände 
binsichtlich der die Jollderhältnisse für die 
Zukunft betreffenden Postulate sub Nr. 1. 
2. und 3. S. 14. — 16. J.
	        
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