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Frrenanstalten S. 18.; 4) bezüglich der Re-
vision und Verbesserung der bestehenden
Forststraf= und Forstpolizeygesetzgebung. S.
18. — 19.: 5) bezüglich der Verbesserung
des Zustandes der Strassen= und Landdau-
ten S. 19.; 6) bezüglich der Ueberbürdung
einzelner Gemeinden und Districte mit un-
verhältnißmäßigen drtlichen und Districts-
umlagen; dann der Aufnabme von Di-
strictsstrassen in die Reihe der Staats- und
Kreisstrassen. S. 19.; 7) bezüglich des An-
trags auf Befreiung des Fabrikfuhrwerkes
von den bezüglich der breiten Radfelgen ge-
gebenen Bestimmungen S. 20.; 8) bezüg-
lich der raschen Erledigung der fiscalischen
Processe über die Baulast bei kirchlichen
Gebäuden S. 20. 9.; bezüglich der Ver-
mehrung der Doration der Kreisfonds S. 20.
B. Zu besonderen Gesammtbeschlüssen.
1. Den Abzug der Armen= und
Schulquarten von allen frommen
Vermächtnissen betr. Gesetzliche Aufhe-=
bung aller Verordnungen über den Abzug der
Quarten für Armen= und Schulzwecke von
allen frommen Stiftungen, Schenkungen
und Vermächtnissen. S. 21. — Königl. al-
lerhöchste Erklärung bezüglich der von den
Ständen ausgesprochenen Wünsche, sämmt-
liche Pfarr= und sonstige Curatstellen auf
den gesetzlichen Congrualbetrag zu bringen,
dann der Baupflicht des Staatsaerars bei
Cultusgebäuden vollständig zu genügen.
S. 21.; lI. die Concurrenzbeiträge der Cul-
tusstiftungen betr. S. 22. III. Die Druck-
II
kosten der in Ermanglung von Lokalblättern
durch die Kreis= und Intelligenzblätter zu
veröffentlichenden wesentlichen Ergebnisse
der städtischen Rechnungen betr. S. 22.
3.
Zeitungsartikel. Königl. allerhöchste Er-
Uarung im Landtags-Abschiede auf den
Wunsch der Stände wegen Namhaftmach-
ung · der Quellen solcher Artikel, welche die
öffentlichen Blätter gegenseitig auseinander
entlehnen. S. S., C. 2.
Zoll- und Handels-Verträge. Königl.
allerhöchste Erklärung im Landtags-Abschiede
über abgeschlossene Verträge und zwar 1)
mit Hannover, Oldenburg und Braun-
schweig wegen Beförderung der gegenseiti-
gen Verkehrs-Verhältnisse vom 1. Novem-
ber 1837. 2) mit den Niederlanden wegen
Erleichterungen und Begünstigungen bei
der Schiffahrt vom 3. Juni 1837, bekannt
gemacht am 26. Jänner 1838, und 3) mit
den Niederlanden wegen der gegenseitigen
Handelsverhältnisse S. 12. — 13.
Zolltarif; (für die Jahre 1840, 1841 und
184.) Königl. allerhöchste Genehmigung
des für die Jahre 1840, 1841 und 1842
festgesetzten Zolltarifs. S. 13. M.
Zoll-Verhäletnisse. Königl. allerhöchste Ge-
nehmigung der Gesammtbeschlüsse der Stände
binsichtlich der die Jollderhältnisse für die
Zukunft betreffenden Postulate sub Nr. 1.
2. und 3. S. 14. — 16. J.