Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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neu  zur  Anlegung  gelangenden  Amts=  Tage  der  Verkündung  durch  das  Gesetz-Blatt
bürgschafts  -  Capitalien  sollen  der  in  Wirksamkeit.
Verzinsung  von  drey  und  einem  halben

  Procent  unterliegen.  .  «
g  Unser  Finanzministerium  ist  mit  dem

Gegenwärtige  Anordnung  tritt  mit  dem  Vollzuge  beauftragt.

Gegehen,  München  den  7.  März  1843.

Ludwig.

Ahhr.  v.  Gise.  Arhr.  v.  Schrenk.  v.  Abel.  Krhr.  v.  Gumppenberg.
Graf  v.  Feinsheim.

Nach  dem  Befehl  Seiner.  Majestät  des  Königs

Der  erpedirende  geheime  Secretär

V.  BHeramer.