Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

Gesetz-Platt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
& 19. 
  
München, den 25. Jui 1846. 
  
Inhalkt: 
Gesetz, da Marimum der Kreisumlagen in dem Negierungstezirke! von Oberbahern für die Jahre 188# 
z; und 1843 betr. 
Gesetz, 
das Maximum der Kreisumlagen in dem Re- 
gierungsbezirke von Oberbayern für die Jahre 
1849, 10 „ und id ist betreffeud. 
Ludwig,. 
von Gotteo Gnaden König von Vayern) 
Pfalgraf bey Uhein, 
Herog von Vayern, Franken und in 
Schwaben 2rc. 1c. 
M ir haben nach Vernehmung Unse- 
res Staatsratho und mit Beirath und 
(XVII. Beilage zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) 
Zustimmung Unserer vieben und Getreuen, 
der Stände des Reiches, beschlossen und 
verordnen, was folge: 
das unnberschreitbare Maximum der in 
dem Regierungsbczirke von Oberbayern für 
jedes der drei Jahre 1848, 1838 und 
183 zu erhebenden Kreisumlagen wird 
festgesetzt: 
u) zur Deckung der nothwendigen, ge- 
sehzlich auf die Kreisfonds hinge- 
wiesenen Lasten auf vier und ein 
Sechstel Prozent der Stcuerprinzi- 
15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.