Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

74 
Gesetz-Blatt 
für das 
  
  
München, den 8. Jumi 1846. 
  
Inhalt: 
Gesetz, den Ankauf und Ausbau der München= Augsburger-Eisenbahn betreffend. (VI. Beilage zum Abschiede für 
die Ständeversammlung.) 
  
Geset, 
den Ankauf= und Ausbau der München-Augs- 
burger-Eisenbahn betreffend. 
Ludwig, 
von Gottes Gnaden König von Nayern, 
Pfal#graf bey Uhein, 
von Nayern, Franken nud in 
Schwaben iꝛc. ꝛc. 
Wir haben nach Vernehmung Unse- 
res Staatsrathes und mie Beirath und 
Zustimmung Unserer bieben und Getreuen, 
der Stände des Reichs, beschlossen, und 
verordnen wie folgt: 
Art. I. « 
Zur Bestreitung des Staatsaufwan- 
Herzog 
des für die München-Augsburger-Eisenbahn 
wird eine Summe von 6, 200,O00 fl. fest- 
gesetzt, wovon: 
4,400, 000 fl. für den Ankauf, und 
1,800, 000 fl. für den Ausbau, die voll- 
ständige Ausstattung und primitioe Ein- 
richtung dieser Bahn, als einer Staats- 
Eisenbahn zu verwenden sind. 
Art. II. 
Die über Abzug der für diesen Zweck 
bereits förmlich verausgabten 
1,853,766 fl. 43 kr. 
noch erforderlichen 4,346,233 fl. 17 ke. 
oder in abgerundeter 
Summe 4,347,000 fl. — kr. 
werden aus einem zu 31 Procent verzinslichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.