Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Gesetz- Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W. — 
  
München den 30. November 1848. 
  
Inhalt: 
Geseb, die Untersuchung und Aburthellung der Aufschlagsrefraudationen betreffend. (1V. Bellage zam Abschled 
für die ständlschen Gesetzgebungsausschusse.) 
Gesetz, 
die Untersuchung und Aburtheilung der Auf- 
schlags-Defraudationen betreffend. 
  
Maximilian II. 
v on Golle Gnaden König von Dayern, 
Pfalgraf bei Uhein, 
BHerzog von Vayern, Franken und in 
Schwaben ꝛc. ꝛc. 
Wir haben nach Vernehmung Un- 
seres Staatsraths und mit Beirath und 
Zustimmung der hiezu durch das Gesetz vom 
12. Mai dieses Jahres (Gesetzblatt St. 6.) 
ermächtigten ständischen Ausschüsse in An- 
sehung des Strafverfahrens bei den Auf- 
schlagsdefraudationen in den Landestheilen 
diesseits des Rheins beschlossen und ver- 
ordnen: 
Art. 1. 
Die Vollziehung der den Malzauf-
	        
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