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(Nr. 7049.) Allerhöchster Erlaß vom 14. März 1868., betreffend die Verleihung des Expropriationsrechtes
für die Zweigbahn der Saarbrücken -Trier-Luxemburger
Eisenbahn von der Station Völklingen nach der neuen Tiefbauanlage
der Steinkohlengrube Gerhard·-Prinz-Wilhelm bei Püttlingen.
Völklingen der Saarbrücken Trier= Luremburger Eisenbahn eine Zweigbahn nach
der neuen Tiefbauanlage der Steinkohlengrube Gerhard-Prinz. Wilhelm bei Püttligen
angelegt werde, indem Ich zugleich bestimme, daß das in Meinem Erlasse
vom 25. Juni 1856. (Gesetz= Samml. S. 630.) für die Hauptbahn verliehene
kecht zur Expropriation und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke
auch auf die Anlage dieser Zweigbahn Anwendung finden soll.
Berlin, den 14. März 1868.
A- Ihren Bericht vom 9. Mätz d. J. ue Ich, daß von der Station
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten.
O#r. 7048—W50) (Nr. 7050.)