Archive.
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Köpiglich allerhöchste Erklärung auf die
von den Stänyden bei diesem Gesetze ange-
brachten Wünsche:
1) wegen Bemerkung des Zinsenbetrages.
auf, der Rückseite der neu zu creirenden
Staats-Schuldscheine;
2) wegen Unterstützung der Industrie aller
Kreise und der kleinen Gewerbtreibenden.
S. 44. s. 6.
Anträge. Siehe „Wünsche, Anträge
und Vorschläge.“
Appellattonsgerichte in den Klreisen
S. 141. Art. 11.
Königlich allerhöchste Erklärung im
Landtags-Abschiede auf den ständischen Wunsch
wegen Ermächtigung der Archive zur schrift-
lichen Mittheilung der den Vasallen zum
Nachweise des Lehen = Auftrages nöthigen
Urkunden. S. 49—50. s. 12.
als Berufungs-Instanzen.
Asstsen. Slehe „Schwurgerichte.“
Aufsschlags-Defsraudationen Gesetzliche
Ermächtigung, die Judicatur derselben den
ordentlichen unmittelbaren Gerichten zu über-
weisen. S. 38. Art. 7.
GEeseh, die lelntersachung u. Aburtheilung der
betr. S. 392 —40 .
9 der Ausschlags-Behörden
bei Entdeckung einer Defraudation; Vorunter-
suchung in eilenden Fällen zur Erforschung
des Thatbestandes. S. 389—399. Art. 1.
— Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
zur Untersuchung und Bestrasung der Auf-
schlags-Defraudationen. S. 399. Art. 2.—
Untersuchung nach den für Polizei. Strassachen
geltenden Bestimmungen; Beeidigung von
Zeugen 2c. nach den gesetzlichen Vorschriften
üÜber das Strafverfahren. S. 399 — 400.
Art. 3. Welchen Gerichten die Fällung des
Urtheils zusteht; öffentliches und mündliches
Verfahren. S. 400. Art. 4. Was von den
Ausschüsse.
Behr,
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Gerlchten in Bezug auf die Kreis, Fiscalake
zu beobachten ist; Befugniß der letzteren zur
Tcten-Einsicht u. Erinnerungs, Abgabe. S. 400.
Art. 5. Berufungsrecht an die Appellations-=
gerichte; Berufungsrecht an das Oberappella-
tionsgericht; Berufungssumme u. Berufungsfrist.
S. 400—40 1. Art. 6. Analoge Anwendung
der Bestimmungen dieses Gesetzes auf die
Defraudationen der den Gemeinden zu-
stehenden Ausschlags-Gefälle. S. 401—402.
Art. 7. Eintritt der Wirksamkeit des Ge-
setzes. S. 402. Art. 8.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Abschied für die ständischen Aus-
schüsse. S. 229. #. 6.
Wahl von ständischen Aus-
schüssen zur Berathung der neuen Gesetzge-
bung. S. 19. Art. 2 Wahl des Vorstandes
derselben. S. 19. Art. 3. Vorschriften über
Form der Berathung und. Geschäfts-Be-
handlung dieser Ausschüsse. S. 19 — 22.
Art. 4—9.
Wahl von ständischen Ausschüssen zur
Prüfung der Gesetz Entwürse in Bezug auf
die Einführung eines mündlich-öffentlichen
Strasverfahrens mit Schwurgerichten in den
Landestheilen diesseits des Rheins. S. 36.
Art. 4. und 5
Abschied für die Letzteren vom 10. No-
rember 1848. S. 225—3230.
Banken sind von der Kapttalsteuer rückslchtlich
ihrer Kapitalien zum Geschäfts-Betriebe srei.
S. 171. Art. III.
Bayerische Gesetze. Einführung derselben in
den von Vöhmen 1847 erworbenen Gebiets-
theilen. S. 185—190.
ehemaliger Bürgermeister. Königlich
allerhöchste Erklärung aus den von den Ständen
bei dem Geseze über die Amnestirung ange-