Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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brachten Wunsch wegen GEntschädigung des- 
selben für die in Folge der gegen ihn einge- 
tretenen strafrechtlichen Verhandlung erlittenen. 
matersellen Verluste. S. 43. s. 3. 
Berichtigungen. Gesetliche Bestimmung 
wegen Aufnahme von Berichtigungen In Zei- 
tungen und periodische Schristen in Be- 
liehung auf die in denselben vorgectragenen 
Thatsachen. S. 48. s. 10. 2) 
Berufung gegen die Urtheile der Krels= und 
Stadtgerichte in Strassachen. S. 368— 
372. 
Beschwerde zur Wahrung des Ge- 
sebes gegen die von den Schwurgerichten 
erlassenen Urtheile. S. 342—345. 
Besthaupt. Aufhebung des unter dieser Be- 
nennung früher bestandenen grundherrlichen 
Gefälles. S. 100. Art. 3. 
Bewetstheorte. Aufhebung derselben bei 
der Untersuchung in allen Verbrechens= und 
Vergehensfällen. S. 35. Art. 2. 
Bezirksgerichte. Constituirung derselben zur 
Aburtheilung von Verbrechen und Vergehen 
in erster Instanz. S. 35—36. Art. 3. 
Competenz derselben in Elvilsachen. S. 140. 
Art. 9. Desgleichen in Strassachen. S. 141. 
Art. 10. 
Blutzehent aufgehoben. S. 100. Art. 4. 
Böhmische Gebietstheile, vormalige. 
Geseyz, die Einführung der bayerischen Ge- 
sebe in den 1847 von Böhmen erworbenen 
Gebietstheilen betr. S. 185—190. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 32. s. 19. 
Buchdruckereien und Buchhandel. Kö- 
niglich allerhöchste Erklärung auf den be- 
züglich der Napoleonischen Dekrete von 1810 
über Buchdruckereien und Buchhandel gestellten 
ständischen Antrag. S. 48. s. 10. 3) 
  
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Buchhandel. Edlkt, die Freiheit der Presse 
und des Buchhandels betr. S. 89—96. 
Königlich allerhöchste Sanction dleses Edlk- 
tes. S. 47. s. 10. 
Bürgermeister. Diejenigen, welche das Amt 
eines Bürgermeisters bekleiden, oder in den 
letzten zwölf Jahren bekleidet haben, können 
zu Geschwornen berufen werden. S. 195. 
Art. 1. S. 265. Art. 75. 
C. 
Cassationshof. S. 142. Art. 12. S. auch 
„Nichtigkeitsbeschwerde“". 
Civil-Verfahren. Gesetz, die Grundlagen 
der Gesetzgebung über die Gerichts-Organi- 
sation, über das Verfahren in Civil = und 
Strassachen und über das Strafrecht betr. 
S. 137—146. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes S. 50. S. 14.D 
Communen. Deren fire Grundgefälle sind 
ablösbar. S. 108. Art. 21. « 
Consistorialbezirk Speyer. Gesetz, die 
protestantischen General-Synoden und den Con- 
sistorialbezirk Speyer betr. S. 149 — 157. 
Königlich Allerhöchste Sanction dleses Ge- 
setes S. ö1. S. 15. 
Cultusstiftungen sind von der Kapttalsteuer 
frei, insosern sie ihr Einkommen zur Erfül- 
lung ihrer Zwecke vollständig bedürsen. S. 
171. Art. III. 
D. 
Defraudation der Malzaufschlagsge- 
fälle. Untersuchung und Bestrafung derselben. 
Siehe „Aufschlagsdefraudationen“ 
Deutscher Bund. Gesetz, die Wahl der 
bayerischen Abgeordneten zur Volksvertretung 
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