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Kettenstrafe. Zuweisung der mit Kettenstrafe
bedrohten Verbrechen an dle Schwurgerichte.
S. 35. Art. 3. Verfahren bei Aburtheilung
derselben vor den Schwurgerschtshösen. S.
284—324.
Kindesmord. Strasbestimmung, wenn die
lebendige Geburt oder Lebensfähigkeit des
Kindes nicht nachgewiesen ist. S. 221.
Art. 6.
Kleinzehent, wo er nicht seit 30 Jahren
hergebracht, aufgehoben. S. 100. Art. 4.
Körper-Verletzungen, ohne Ueberlegung
und Vorbedacht verübt, lassen eine Straf-
milderung zu. S. 121. Art. 7.
Kreis = Bezirks= und Gemeindever=
tretung. Königl. allerhöchste Erklärung auf
den ständischen Antrag zu einer Revision der
dießbeglglichen Wahl-Gesetze. S. 46. F. 9. 2.)
Kreis= und Stadtgerichte. Verfahren
bei Aburthetlung der zur Zuständigkeit der
Kreis= und Stadtgerichte gehörenden Ver-
brechen und Vergehen. S. 360—3580.
Künstler, welche an einer deutschen Akademie
der bildenden Künste ihre vollständigen Kunststu-
dien gemacht haben, können zu Geschwornen
berusen werden. S. 195. Art. 1. S. 265.
Art. 75.
K.
Landrath. S. „Kreis vertretung.“
Landtags-Abgeordnete für das König-
reich Bayern. Gesetz, die Wahl derselben betr.
S. 77—88.
Verhältnißzahl der Abgeordneten zur Ge-
sammtbevölkerung des Königreichs. S. 78.
Art. 1. — Vertheilung auf die einzelnen
Kreise nach der Bevölkerungszahl. S. 78—
79. Art. 2. — Wahlmodus. S. 79. Artk.
3. — Vorbedingungen der Zulassung zur
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Wahl; Vereidigung der Wahlmänner. S.
79. Art. 4. — Active und passive Wahl-
fähigkeit. S. 79 — 80. Nrt. 5. — 8. —
Wahlbezirke. S. 80. Ark. 9. — Wahlrer=
fahren. S. 80. Art. 10. — Urwahlbezirke.
S. 81. Art. 11. — Veröffenklichung der
Zahl der zu wählenden Abgeordneten vor der
Wahl. S. 81. Art. 12. — Kreis-Wahlbe=
zirke. S. 81. Art. 13. — Actkive und pas-
sive Wahlfähigkeit in Bezug auf Domicil
und Ansässigkeit. S. 81. Art. 14.— Wahl-
tage. S. 82. Art. 15.— Wahlcommissäre.
S. 82. Art. 16. — Gesetzliche Zahl von
anwesenden Wahlmännern beim Wahlaktz
Vereitelung der Wahl. S. 82. Art. 17.—
Wahlausschuß. S. 82. Art. 18. — Wäh-
lereid. S. 83. Art. 19. — Wahlzettel;
Erforderniß absoluter Stimmenmehrheit. S.
33. Art. 20. — Erklärung über Ablehnung
oder Annahme der Wahl. S. 83. Art. 21.
— Doppelwahl. S. 811. Art. 22. — Wahl-
Reclamationen. S. 84. Art. 23. — Urlaub
der gewählten Staatsbeamten, öffentl. Die-
ner, Offiziere 2c. S. 84. Art. 24. — Ver-
bot der Beschränkung der Wahlfreiheit. S.
84—85. Art. 25. — Wahlbestechung. S.
85. Art. 26. — Freihaltung der Wahl-
handlung von fremdartigen Gegenständen. S.
85. Mt. 27. — Schristliche Verhandlung
über das Wahlgeschäft. S. 85. Art. 28.
— Austritt der Abgeordneten aus der Kam-
mer; neue Wahl der Rbgeordneten, welche
Anstellungen oder Beforderungen annehmen;
Erledigung von Abgeordneten-Stellen wäh-
rend der Dauer der Wallperiode. S. 85 —
86. Art. 20. — Düten und Relisekosten
der Abgcordneten. S. 86. Art. 30. —
Schlußbestimmungen. S. 86—88. Art. 31.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtags-Abschiede. S. 46. . 9.