Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

Abschied. Beschwerden. 
S. 11. — s. 2. Aufwand für die 
gouvernementale Presse betr. S. 11 
— 12. — 5. 3. Benützung der 
Telegrapheneinrichtung in der Pfalz 
für den Privatverkehr betr. S. 12. — 
#. 4. Einhaltung der Budgetansätze 
und deßfallsige Verweisung auf die 
einschlägigen Bestimmungen F. 23. der 
kgl. Verordnung vom 9. December 
1825, die Formation der Ministerien 
betr., und der periodischen Finanzger 
setze (s. 4. des Finanzgesetzes vom 
1. Juli 1856) betr. S. 12. 
B. Zu den Nachweisungen bezug- 
lich der Staatsschuld und des Stan,- 
des der Staatsschulden-Tilgunge- 
Casse. #. 1. Bezüglich der Einlösung oder 
Umtauschung verlooster baperischer Staats- 
obligationen durch die Kreiscassen 2c. S. 13. 
— K. 2. Bezüglich a) wegen möglichster Re- 
ducirung der Staatsschuld-Kategorien, b) we- 
gen Abänderung der gesetzlichen Verjährungs- 
frist für unerhobene Capitalien. S. 13. 
C. Besondere Wünsche und An- 
träge. Den Aufschub der Tilgung des Ei- 
senbahnanlehens von 1856 betr. S. 14. 
IV. Abschnitt. 
Beschwerden. 
Die Beschwerde des Redacteurs des Volks- 
boten, Ernst Zander, wegen Verletzung ver- 
fassungsmäßiger Rechte betr., dann die Bitre 
über die Freiheit der Presse betr. S. 11. — 
Schluß S. 16 — 16. 
B. 
Bedürfnisse des Heeres. Siehe Credit rc. 
Beschwerden. Königliche Eröffnung im Land- 
tagsabschiede auf die Beschwerde des Redac- 
tcurs des Volksboten, Ernst Zander, wegen 
Verletzung verfassungsmäßiger Rechte. S. 14. 
Credit. 
Einrede. 
Einrede. 
C. 
Credit für außerordentliche Bedürfnisse des 
Heeres. Gesetz. S. 17—22. Inhalt: 
Art. 1. Reservevorrath an Kriegsbedarf, Voll- 
endung des Befestigungssystems und für Mi- 
litärbauten, dann für sonstige militärische 
Zwecke. Gesammteredit zu 7,000,000 fl. 
S. 18— 19. — Art 2. Weitere Credite 
für den Fall der Kriegsbereitschaft des Heeres 
während der Etatsjahre 185553 und 18 5960, 
und zwar: für Vorräthe und Rüstungsgegen- 
stände 2,690,000 fl., für sonstige militärische 
Zwecke 225,000 fl., zur Bestreitung der durch 
die Kriegsbereitschaft veranlaßt werdenden außer- 
ordentlichen Kosten ein einjähriger Credit. von 
2,550,000 fl. S. 19 — 20. — Att. 3. 
Mittel zur Deckung. S. 20 —22. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede S. 3. 
E. 
Gesetz, die Einrede des nicht ge- 
zahlten Geldes oder Heirathgutes betr. S. 
45 —48. Inhalt: Art. 1. Beweiskraft der 
Urkunden bei entgegenstehender Behauptung, 
daß der Aussteller das als empfangen Be- 
scheinigte nicht erhalten habe. S 46. — 
Art. 2. Nachweis der Zablung bei Hopothek- 
bestellung, wenn vom Tage der Eintragung 
der Hypothek an gerechnet dreißig Tage noch 
nicht verstrichen sind, oder der Schuldner inner- 
halb dieser 30 Tage eine Protestation wegen 
Nichtempfanges der Darlehenssumme im Hypo- 
thekenbuche hat vormerken lassen. Diese Vor- 
schriften kommen nicht zur Anwendung, wenn. 
das Hypothekenprotokoll eder der Hypotheken- 
brief die Eigenschaft einer erecutorischen Ur- 
kunde an sich trägt. S. 47— 48. — Art. 3. 
Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes in den 
Landestheilen diesseits des Rheines. Aufhebt
	        
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