Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

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zu  dem.
Gesetz-Blatte  vom  Jahre  1869.

II.  Abtheilung.

Geset  vom  16.  August  1859,  einen  weiteren  Credit  für  die  außerordentlichen  Bedürfnisse  des
Heeres  betr.  Seite  1—6.