Gesetz-Vlatt
für das
Königreich Bavern.
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München, den 20. August 1859.
Inhalt:
Gesetz, einen weiteren Credit suͤr die außerordentlichen Bedürfnisse des Heeres betr.
Gesetz, Wir haben nach Vernehmung Un-
einen weiteren Ercdit für die außerordentlichen seres Staatsrathes, mit Beirath und Zu-Bedürfnisse
des Heeres betr. stimmung der Kammer der Reichsräthe und
— der Kammer der Abgeordneten beschlossen
Maximilian II. und verordnen, was folgt:
von Gottes Gnaden König von Bayern,
Pfal#graf bei Uhein, Artikel 1.
Herzog von Bayern, Franken und in Es wird ein Credit eröffnet:
Schwaben re. cc. 1) für die Deckung der Mehrausgaben,