Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

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welche die dermalige Ausruͤstung des 
Heeres veranlaßte, 
von 1,130,000 fl. 
und ein weiterer 
von 
zusammen von 
für die Beschaffung und 
Vervollständigung eines 
stets zu erhaltenden Re- 
serve-Vorrathes von Ruͤ- 
stungs-, Bekleidungs= und 
sonstigen Gegenständen 
für den Kriegsbedarf des 
Heeres ein solcher von 
1,270,000 fl. 
für die Beschaffung von 
Munitions- und Holzvor- 
raͤthen fuͤrt die Artillerie 
— 
von 1,177,900 fl. 
dann von Geschützen und 
Artillerie-Fahrzeugen von 
500, fl. 
zusammen von 
für die vollständige Be- 
waffnung der Infanterie 
mir Gewehren des v. Po- 
dewils'schen Systems 
von 
5) fuͤr den Bau einer Ka- 
serne: 
597, 100 fl. 
1,727, 100 fl. 
1,677,900 fl. 
600, Ooo fl. 
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zu München 600,000 fl. 
„ Nürnberg 100,000 
v„ bandshut 100,000 
„ Bamberg 80,000„ 
für Erweiterungsbauten 
bestehender Kasernen 
300,000 sl. 
fuͤr den Bau eines Zeug- 
hauses in Muͤnchen 
300,000 fl. 
zusammen von 
fuͤr Festungsbauten und 
Armirung der Festungen 
wovon zwei Millionen in 
den Jahren 1859/60 und 
1860/61. 
Für den Unterhalt des 
Heeres und insbesondere 
des Pferdestandes der Rei- 
terei und Artillerie in dem 
jehigen außerordentlichen 
erhöhten Stande in den 
ersten sechs Monaten des 
Eratsjahres 1859,60 ein 
Credit von 
1,480, Ooo fl. 
3,197, 500 fl. 
3,000, Oo0 fl. 
im Gesammtbetrage von 12,952,500 fl. 
Artikel 2. 
Zur Deckung dieses Bedarfes ist der 
Saatsminister der Finanzen ermächriger,
	        
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