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welche die dermalige Ausruͤstung des
Heeres veranlaßte,
von 1,130,000 fl.
und ein weiterer
von
zusammen von
für die Beschaffung und
Vervollständigung eines
stets zu erhaltenden Re-
serve-Vorrathes von Ruͤ-
stungs-, Bekleidungs= und
sonstigen Gegenständen
für den Kriegsbedarf des
Heeres ein solcher von
1,270,000 fl.
für die Beschaffung von
Munitions- und Holzvor-
raͤthen fuͤrt die Artillerie
—
von 1,177,900 fl.
dann von Geschützen und
Artillerie-Fahrzeugen von
500, fl.
zusammen von
für die vollständige Be-
waffnung der Infanterie
mir Gewehren des v. Po-
dewils'schen Systems
von
5) fuͤr den Bau einer Ka-
serne:
597, 100 fl.
1,727, 100 fl.
1,677,900 fl.
600, Ooo fl.
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zu München 600,000 fl.
„ Nürnberg 100,000
v„ bandshut 100,000
„ Bamberg 80,000„
für Erweiterungsbauten
bestehender Kasernen
300,000 sl.
fuͤr den Bau eines Zeug-
hauses in Muͤnchen
300,000 fl.
zusammen von
fuͤr Festungsbauten und
Armirung der Festungen
wovon zwei Millionen in
den Jahren 1859/60 und
1860/61.
Für den Unterhalt des
Heeres und insbesondere
des Pferdestandes der Rei-
terei und Artillerie in dem
jehigen außerordentlichen
erhöhten Stande in den
ersten sechs Monaten des
Eratsjahres 1859,60 ein
Credit von
1,480, Ooo fl.
3,197, 500 fl.
3,000, Oo0 fl.
im Gesammtbetrage von 12,952,500 fl.
Artikel 2.
Zur Deckung dieses Bedarfes ist der
Saatsminister der Finanzen ermächriger,