Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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Militärbedürfnisse.  Bezugnahme  im  Landtags-Abschiede
  auf  die  königlich  allerhöchste
Sanction  vorstehender  Gesetze.  S.  299—301.

Königliche  Erklärungen  auf  die  bei  Vorlage
  der  Gesammtbeschlüsse  zu  diesen  Gesetz-Entwürfen
  von  beiden  Kammern  ausgesprochenen
  Wünsche.  S.  300  u.  301.

Militärgesetzgebung,  bayerische,  dem  Deutschen
  Bunde  gegenüber.  S.  177—178.

N.

Nachweisungen  im  Landtags-Abschiede  über
A.  die  Verwendung  der  Staatseinnahmen.
S.  305.  8.  11.
B.  den  Stand  der  Staatsschuldentilgungs-Anstalt.
  S.  305.  F.  12.
Norddeutscher  Bund.  Verfassung  desselben
als  Grundlage  der  Deutschen  Bundesverfassung.
S:  205—254.
Notare.  Provisorische  Bestimmungen  über  Stempelgebühren
  in  Bezug  auf  Notare.  S.  31.

O.

Ostbahngesellschaft.  Siehe  „Eisenbahnen“.

P.

Polizei-Strafg  esetzbuch.  Gesetz,  die  Abaͤnderung
  der  Bestimmungen  des  Artikels  200
des  Polizei-Strafgesetzbuches  vom  10.  November
  1861  betr.  S.  141—144.

Bezugnahme  im  Landtags-Abschiede  auf  die
königlich  allerhöchste  Sanction  dieses  Gesetzes.
S.  301.

Königliche  Erklärung  auf  die  dem  Gesammtbeschlusse

  zu  dem  betreffenden  Gesetzent-Militärbedürfnisse

  —  Senatus  consultum  Vellejanum.

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wurfe  beigefügte  Bitte  beider  Kammern.  S.
302

Pfalz.  Provisorische  Bestimmungen  über  Taxund
  Stempelgebühren  in  der  Pfalz.  S.  32—38.

Post=  und  Teleg  raphenwesen.  Verwaltung
und  Betrieb  desselben  in  Bayern  dem  Deutschen
  Bunde  gegenüber.  S.  175—176.

Prozeß---Ordnung  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten.
  Gesetz,  einige  provlsorische  Bestimmungen
  über  die  Tax=  und  Stempelgebühren
in  bürgerlichen  Rechtssachen  betr.  S.  25—40.

R.

Register,  Bücher  und  Verzeichnisse.  Durch  die
neue  Prozeßordnung  eingeführte  Stempelbefreiung
  derselben  in  der  Pfalz.  S.  38.

Reichstags-Wahlen.  Abgrenzung  der  Wahlbezirke
  in  Bayern.  S.  175—176.  203—204.
Siehe  auch  „Wahlgesetz“.

Rübenzucker.  Zollvereinsgesetz  wegen  Abänderung
  der  Verordnung,  die  Besteuerung  des
im  Inlande  erzeugten  Rübenzuckers  betr.  S.

1#—22
S.

Schlachten  von  Vieh.  Abänderung  der  hierüber
  im  Polizei-Strafgesetzbuche  vom  10.  November
  1861  enthaltenen  Bestimmungen.  S.
142—143.

Schlachtvieh-Transport.  Koönigliche  Erklärung
  im  Landtags-Abschiede  auf  die  von  beiden
  Kammern  des  Landtages  an  die  Krone
gebrachte  Bitte  bezüglich  der  beim  Schlachtvieh-Transport
  vorkommenden  Thierquälereien.  S.
302.

Senatus  consultum  Vellejanum  aufgehoben.

  S.  135.