Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

Aulage. 
Dieser Aseigeboe in * 
unerschreiben vs. Päteste 
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der Bearbeitungsstelle der Viehzã 
5. Septt 
197 
scmilichen, elichigen sorgfältig auszufüllen, zu 
i der uee für die Volksernährung und zwar 
in de ’r bei den Gemekubeopstczer. 
in Begesack und Bremerhaven beim Stadtrat erne 
ählung, Bremen „ Hutfilterstr. 11, 
  
Vieh-Ciste 
Am 1. September 1917 befinden sich in meinem Besitze: 
I. Einhufer 1. 
—R 
II. Rindvieh I.1 
III. Schweine 
W. Ziegen 
V. Schafe 
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lr*½v ri * — 
Pofeddenn . . . . . .. 
arunter tragende Stueeen ... 
Sonstige Einhufen 
Zuchtbullen ................................. 
uqochj..............................·... 
Bullen und Ochien, die nicht zur Zucht oder zum Ziehen 
verwendet werrdden .. 
Kü 
Darunter Zugkühe, die an mindestens 90 Tagen im 
Jahr zum Ziehen verwendet werden 
Weibliches Jungvieh über 1 Jahr allt . . .. 
Kälber unter 1 Jahr alll . . . . . . . . .. .. 
Zuchteim·................................. 
Zuchtsauen, die tragend sind oder bereits geferkelt haben 
Sonstige Schweine über 8 Wochen alt . ... 
Ferkel unter 8 Wochen alt. 
Zuchtziegenböcke über 1 — alt. 
Ziegen (Geißen) über l Jahr olt·.............. 
Ztegenunteklsahk...................... 
Zuchtschafböcke über 1 rn alt. 
Mutterschafe über 1 Jahr at. 
Sonstige Schafe über 1 Jahr a 
4. Schafe und Schaflämmer unter 4% Jahr alt. 
Die Richtigkeit und Volsständigkeit der gemachten Angaben bescheinige "E 
durch eigenhändige Unterschrift: 
Ort: 
Datum: 
Name: 
Wohnung: 
  
Stückzahl 
  
  
  
Beruf oder Stand: -,¾2 
58
	        
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