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86.
Zu 8 * der Besitzsteuer A. B.
r Auträge auf Stundung“ d Besihsteuer und Bewilligung von Teil-
E dd das Generalsteue
Stundung oder Femillegeng voll Teilzahlungen für einen 500 über-
steigenden —— oder für länger als sechs Monate nach Fälligkeit der gesehlichen
Teilbeträge oder ohne volle Sicherheit ist die Genehmigung der Zollkredikbehörde
erforderlich.
Auf die Sicherheitsleistung finden die Vorschristen der §§ 6, 9 und 10 der
ewrhmn betreffend die Gewährung von Zoll= und Steuerkrediten, vom 1. März 1906
(Gesetzbl. S. 20)7) entsprechende Anwendung.
Die hinterlegten Sicherheiten werden von der Hauptkasse des Generalsteuer-
amts nach den bestehenden Kassenvorschriften aufbewahrt.
· statt-III, music-Ida Gestirn-s Issssll-Isd-Ikseklsem·s
b
Die Srbeitebeang konn geschehen:
a. Durch #egung eines der gestundeien Summe emsprechenden Belra on kurshabenden
len Staatspapieren oder sonßigen von der Reichsbank beleihbaren ldl Inlöndische
Staatspapie welche einen Ziussuß von nont oder mehr vom Hupdert haben, sind zum Nenn-
nehmen. Bei onderen Effeiten ist der Kurswen,, soweit er nicht — den Nennwert
Zu Grunde zu letzen, in jedem Falle jedoch nach den Grunkätzen zu verfahren, welche
von selten der Relchsban I Ipls IsantssbadttslashtvoAmsepimaals
Unterpfand che
#ehorenden Zinascheine, Dividendenscheine und Amweizungen
zu Zins- und nb n sind mit es hinlerlegen.
Fällt der Kurs der binterlegten Vtbeiere unter den bei der Annohme in Anschlog
gebrochlen Lurs, so is die Sicherheit zu erg.
. durch estellun gegogener oder ohuri von ircen Personen alzeonener oder verbürgier
durch —— sicherer Persou
darch Haudseslen, Hppotheken 1t r helern dieselben bei ländlichen cin che
innerhalb der ersten zwei Driur durch die Taxe einer zur aolabe von Tagen zuständigen
Zehörde oder zrnelichr E Sachverständigen, El Se undstucken iisse ald der
ersten Lale 8 durch die Tape einer zußts Digon . Srbord= oder durch die Taxe einer öffentlichen.
Foner runge-Gesellschaft 8 i Werts derfelben zu ger kommen,
hun eines Faustpfan! m Waren, durch Lagerscheine oder
Die dhonb ehede (67 iß befugt, aan n n andere Sicherheiten als die genanmen Augulasien.
*
89.
Die Heallerdih dann die Entscheidung über die Sterrtt nicht ollein jeder Zeil zurs #nehmen,
sondern auch, wenn besondere Gründe hierzu vorliegen, die Bestellung einer anderwriten Sicherheit verlaugen,
auch rrls voh die en Belräge schon vor Ablauf der In##ri eingesordert werden.
r*e
Die Dauplämer nnd für den Fall, daß die Sui Ibgaben zur Zeit der Fälligleit oder auf
besonderes Erfordern — 9 9 — nicht pünklilch Schn belugt, die zur Eicherbritkleihnng hinterlegten
Wertpapiere oder die als Jaustofan bestellten Waren ohn · klcheodeksonflpqecsssuemcsdnue
seien sum-knien sta awltveq Ich ldsq Abgabe-, damit-It code- bezahlt -
ie Kreditnebmer haben in der mit geede aissunehchene Verhandlung — & 3 — diese Bercchtigum
ns Hoauptömter hliet onzuerkennen.