Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Beilage.
For  m  ul  ar.

Urbunde
über
die  Verwendung  der  Brand-Entschädigung
des

Auf  den  Grund  des  Berichts  der  an  Ort  und  Stelle  abgeordneten  Bauund
  Feuer-Schau  wird  hiemit  bezeugt,  daß  das  Bauwesen,  das  dem
obengedachten  Brand-Beschädigten  gegen  die  ihm  durch  Erlaß  der  Königlichen
  Regierung  des  Kreises  vom  13
bewilligte  Entschädigung  aus  der  allgemeinen  Brand-Schadens-Versicherungs-Anstalt
  für  Gebäude  obgelegen,  nunmehr  vollführt,  und  der
ganze  Betrag  jener  Entschädigung  mit  —1  fl.  kr.
darauf  verwendet,  auch  dabei  den  polizeilichen  Bau-Vorschriften  vollständig
  Genäge  geleistet  worden  sey.
den  18
Gemeinde-Rath.
Gesehen
von  dem  Bezirks-Amt.

Zur  Beglaubigung:

Der  Kanzlei-Direktor  des  Ministerium  des  Innern:
Roth.

b)  Verfügung,  betreffend  die  Sperrung  der  Wasserstraßen  wegen  Ausbesserungen  an  Wasserwerken.
Da  wegen  mancherlei  Beschädigungen  an  Mühlwehren,  Floßgassen  2c.  durch  den
diesjährigen  Eisgang  auf  dem  Reckar,  der  Enz  und  Nagold  hie  und  da  eine  Sperrung
des  Fahrwassers  für  Schiffe  und  Flöße  nothwendig  werden  kann,  so  haben  die  Königl.