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Beilage.
For m ul ar.
Urbunde
über
die Verwendung der Brand-Entschädigung
des
Auf den Grund des Berichts der an Ort und Stelle abgeordneten Bauund
Feuer-Schau wird hiemit bezeugt, daß das Bauwesen, das dem
obengedachten Brand-Beschädigten gegen die ihm durch Erlaß der Königlichen
Regierung des Kreises vom 13
bewilligte Entschädigung aus der allgemeinen Brand-Schadens-Versicherungs-Anstalt
für Gebäude obgelegen, nunmehr vollführt, und der
ganze Betrag jener Entschädigung mit —1 fl. kr.
darauf verwendet, auch dabei den polizeilichen Bau-Vorschriften vollständig
Genäge geleistet worden sey.
den 18
Gemeinde-Rath.
Gesehen
von dem Bezirks-Amt.
Zur Beglaubigung:
Der Kanzlei-Direktor des Ministerium des Innern:
Roth.
b) Verfügung, betreffend die Sperrung der Wasserstraßen wegen Ausbesserungen an Wasserwerken.
Da wegen mancherlei Beschädigungen an Mühlwehren, Floßgassen 2c. durch den
diesjährigen Eisgang auf dem Reckar, der Enz und Nagold hie und da eine Sperrung
des Fahrwassers für Schiffe und Flöße nothwendig werden kann, so haben die Königl.