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zuhaltenden Pastoral- Conkurspruͤfungen, welche als Bedingung der Anstellung oder Befoͤr—
derung zu irgend einer Kirchenpfründe festgesezt sind, für das gegenwärtige Jahr 13808.
folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht; »
I. Die zwei ordentlichen Pastoral- Concursprüfungen nehmen — die Erste am Dienstag
den 3. Mai, — die Zweite am Dienstag den zo. August ihren Anfang.
1I. Bierzehn Tage zuvor haben sich die Kandidaten bei dem im oben angeführten Regierungsblatt
benannten vorsizenden Eraminator schriftlich zu melden, am Tage vor der Prüfung
aber dos- ist, am Montage Nachmittags, einzutreffen, und sich zur Einschreibung zu
ellen. ndli
III. dürfen bei diesen beiden Concursprüfungen nicht nur die Welt-sondern auch die
noch vorhandenen Ordensgeistlichen der Mendikanten-Klöster, auch die im Lehrfache sich übenden,
oder als Hofmeister angestellten Priester, jedoch diese leztere nur im Falle, wenn sie
zugleich in Pastoralgeschäften sich üben, erscheinen. Decret. Stuttgart im Konigl. kathol.
geistlichen Rath, den 23. Febr. 1808.
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ob. App. Trib. zu Tübingen.
In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung gewiesenen
Appellations= Sache von Tübingen, zwischen dem Schwanenwirth Streib in Mösssingen,
Beklagten, Appellanten, und dem Tuchmacher Sterzer zu Herrenberg, Klägern, Appellaten,
die Zuläsigkeit von Sazstücken und der damit verbundenen Eidesleistung in Beziehung
auf eine Gesellschafts-Abrechnung betreffend, wird die Appellatien wegen Mangel an
einer Beschwerde nicht angenommen, und Appellant in die Prozeß Kosten dieser Instanz'verurtheilt.
Den 3. Merz 13808.
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justiz= Collegi# 1. Senats in Eßlingen.
Den 28. Jan. wurde der wegen wiederholten Betrügereien zu Maulbronn in Untersuchung
und Verhaft gekommene Carl Christian Zimmermann von dudwigsburg zu einjähriger
Festungsarbeit verurtheilt
Den 29. cj. wurde Jacob Sieb von Herrenalb wegen attentirten Raubs zu einer driehalbjahrigen
Festungsarbett verurkheilt.
Den 8 Febr. wurde der Schuster, Tobias Aichele von Lomersheim, Maulbronner Oberamts,
wegen grober Calumnien gegen den dorigen Schultheis, Jacob Schmid, neben der
Bezahlung sämtlicher Unersuchungskosten zu einer viermonatlichen Festungsarbeit verurtheilt.
Den 8. Febr. wurde die bei dem Oberamt Gmünd puncto Stellionstus & Acdulterii in
Berhaft und Inquisition gekommene Anna Maria Blumin, von Hohenstadt, neben dem Ersaz
der Inquisitions-Kosten und verursachten Schaden zu einer dritthalbjährigen Zuchthausstrafe
in Ludwigsburg, mie Vorbehalt eines angemessenen Strafzuwachses, im Fall aus der
bereits eingeleten weitern Unersuchung, ein noch höherer Reat gegen dieselbe sich ergeben
sollte, verurtheilt.
Den o. Febr. wurde der Edelsteinschleiffer, Ludwig Kling von Stuttgart, wegen einer
verübten wiederhelten Veruntreuung neben der Bezahlung der Kosten und dem Ersaz des angerichteten
Schadens zu einer zweifährigen Festungsarbeit verurtheilt.