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MittelundWes e. Mit der Erkenntnis von der geschilderten
Bedeutung trat auch eine bessere Fürsorge von seiten der Landwirtschaftskammern
und einer Reihe von Kreisverwaltungen für
die Ziegenzucht ein. Ihre Tätigkeit stützt sich zum Teil auf örtliche
Ziegenzuchtvereine. Auch von seiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft
sind seit einer Reihe von Jahren jährlich
etwa 1000 Mark zur Prämiierung von Ziegen gelegentlich der
Wanderausstellungen ausgesetzt. Die von den Landwirtschaftskammern
zur Förderung der Ziegenzucht bewilligten Mittel sind
meist zur Beschaffung guten JZuchtmaterials verwandt, das dann
unter Selbstkostenpreis an Instleute, landwirtschaftliche Arbeiter
und kleinere Ziegenhalter vergeben wurde; oder sie sind für diese
Zwecke als Beihilfen verwandt. Wünschenswert ist es, daß die
Mittel nicht Privaten, sondern örtlichen Vereinen zur Verfügung
gestellt werden. Die Kreise können die Ziegenzucht in erster Linie
durch Erlaß von Körordnungen schützen, wie es in zahlreichen
preußischen Kreisen bereits geschehen ist. Für das Großherzogtum
Oldenburg ist durch Gesetz vom 26. 4. 1906
die Einführung von Körordnungen beschlossen. Im Großherzogtum
Baden sind durch das Gesetz über Neuregelung
der Farrenhaltung vom 12. 5. 1896 auch Bestimmungen über die
Ziegenbockhaltung erlassen. § 14 des Gesetzes gibt dem Ministerium
des Innern die Ermächtigung, bei der Ziegenbockhaltung
für solche Gemeinden, in denen die Ziegenzucht von erheblicher Bedeutung
ist, die Gemeinde für verpflichtet zu erklären, die nach
der Zahl der vorhandenen weiblichen Tiere erforderlichen Ziegenböcke
anzuschaffen, wenn nicht anderweitig genügend vorgesorgt ist.
Da dos Ministerium von dieser Bestimmung ausgiebigen Gebrauch
gemacht hat, so ist fast in allen Gemeinden die Gemeindebockhaltung
eingeführt. — Den Bezug guten Zuchtmaterials unterstützen
die Kreise, z. B. Zabrze, Heuerswerda, Westerburg, teilweise
in Verbindung mit den zuständigen Landwirtschaftskammern.
— Größten Wert hat der Zusammenschluß der örtlichen
Ziegenzuchtvereine zu einem größeren, etwa
provinziellen Verbande. Solche Vereine bestehen in
großer Anzahl in Hessen, Rheinprovinz, Hannover, Schlesien. In
Westfalen haben sich die Biegenzuchtvereine als Sektionen der
landwirtschaftlichen Kreisvereine gebildet. In Oldenburg haben
sich 19 Ziegenzuchtvereine zu einem Verbande zusammengeschlossen.
Aufgabe der örtlichen Ziegenzuchtvereine ist: 1. Beschaffung
guten Zuchtmaterials, wo es erforderlich ist, mit Unterstützung von
staatlichen oder kreiskommunalen Mitteln. 2. Den Erlaß von
Körordnungen zu betreiben, wo solche noch nicht bestehen. 3. Die
Heranzucht guten, gesunden, eigenen Zuchtmaterials, damit die
Ziegenzucht nicht mehr ausschließlich auf Import angewiesen ist.
ranzucht einheimischen Zuchtmaterials hat sich in Bet
preut#e d: — kischen uchtmaterle gebildet. In der