Full text : Leitfaden der Erdkunde für Mittelschulen

Ylgemeine  Überfiät.  13

zuze0  20.590  00_70  F7
Bevölferungdbiche.

 

gliedert  fich  wieder  in  fieben  Staatsmintiterien,  welche  folgenden  Zitel  führen:
a)  Das  Staarsminiiterium  des  Königlichen  Hauies  und  des  Hußern.
b}  Das  Staatmmilterium  der  Jujtiz.
c)  Das  Staatsminuterium  des  nnerr.
d)  Das  Staatäminiiterium  des  Innern  für  Kirchen  und  Schulangelegenheiten.
8;  Tas  Staarsminiiterium  ber  Ysinanzen.
fi  Das  Kriegaminifterium.
g)  Das  Verkehrsminijtertium.

2.  In  jedem  der  acht  Sreiie  bejteht  eine  Regierung.  Diefer  find  unter
itellt:  die  unmittelbaren  Städte,  die  Bezirfsämter,  Nentämter,  ;zoritämter,  Bau-Ämter
  ujr.

3.  Die  Nechtöpflege  mird  durch  bie  verjchiedenen  Gerichte  (Amt?-gerichte,
  Landgerichte,  Überlandesgerichte  ufiw.)  bejorgt.  Außerdem
ibt  eö  noch  einen  Verwaltungsgerihtshof  mit  dem  Sig  in  München.

ie  Zandgerichte  entjcheiden  in  jchmeren  Straffällen  unter  Zuziehung  von  „Ge
idworenen”,

M.  u.  U.  Beinsed,  Leitfaden  L  Außg.  f.  Spmnafier.  6