Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

206  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

8.  Oct.  (Preußen.)  Die  offiz.  Prov.-Corr.  erinnert  daran,  daß  die
Bischöfe  noch  in  ihrer  letzten  Erklärung  zu  Fulda  nicht  Kampf  und
Trennung,  sondern  Frieden  und  Eintracht  dem  Staate  gegenüber  als
ihre  Maxime  proclamirt  hätten,  um  daran  die  feste  Erklärung  zu

knüpfen:

„An  diese  klare  Erkenntniß  und  Aussprache  glaubte  man  vielfach  die

Hoffnung  knüpfen  zu  dürfen,  daß  die  Bischöfe  in  ihrem  Verhalten  das
Streben  nach  Friede  und  Eintracht  zwischen  den  beiden  von  Gott  geordneten
Gewalten  irgendwie  bethätigen  würden.  Aber  das  entschiedene  Gegentheil
ist  eingetreten:  die  Bischöfe  sind  von  Ungehorsam  zu  Ungehorsam,  von  Trotz
zu  Trotz,  von  Auflehnung  zu  Auflehnung  geschritten;  —  sie  haben  der
Wirksamkeit  der  neuen  Gesetze  nicht  blos  in  den  Fällen,  deren  Eintritt  unvermeidlich
  war,  Widerspruch  entgegengesetzt,  sondern  in  herausfordernder
  Weise  die  Fälle  des  Ungehorsams  und  Gegensatzes  gehäuft.  Sie  haben
endlich  nicht  blos  selber  den  Gesetzen  und  der  Obrigkeit  den  Gehorsam  verweigert,
  sondern  theilweise  auch  die  Bevölkerung  zu  Schritten  der  offenen
Auflehnung  angeregt  und  ermuntert.  Wenn  hiernach  die  von  der  Regierung
des  Königs  aufrichtig  gehegte  Hoffnung  auf  eine  friedliche  Durchführung
der  neuen  Gesetze  vereitelt  worden  ist,  so  versteht  sich  doch  von  selbst,  daß
hierdurch  die  feste  Entschlossenheit  und  Zuversicht  in  Bezug  auf  die  Durchführung
  der  Gesetze  in  ihrem  ganzen  Umfange  und  mit  allen  Folgen  nicht
einen  Augenblick  erschüttert  werden  kann.  Die  Gesetze  haben  der  Regierung
den  festen  Boden  gegeben,  auf  welchem  sie  die  Interessen  und  das  Ansehen
des  Staates  nach  allen  Seiten  zu  wahren  im  Stande  und  zugleich  unbedingt
verpflichtet  ist.  An  der  Hand  der  Gesetze  geht  sie  gegen  Bischöfe  und  Priester,
welche  dem  Staate  den  Gehorsam  verweigern  und  den  öffentlichen  Frieden
gefährden,  sicheren  Schrittes  vor,  und  wird,  wenn  es  sein  muß,  auch  von
den  strengsten  und  durchgreifendsten  gesetzlichen  Mitteln  Gebrauch  machen,
um  den  römischen  Uebermuth  auf  preußischem  Boden  entweder
zu  beugen  oder  zu  brechen.“

10.  „  (Deutsches  Reich.)  Die  definitive  Ernennung  des  Hrn.  v.  Balan
zum  Staatssecretär  des  Auswärtigen  hat  sich  zerschlagen.  Derselbe
kehrt,  nachdem  er  die  Functionen  eines  solchen  längere  Zeit  interimistisch
  besorgt,  wieder  auf  seinen  Gesandtschaftsposten  nach  Brüssel
zurück.  Hr.  v.  Bülow,  der  mecklenb.  Bevollmächtigte  im  Bundesrath,
wird  vom  Kaiser  zum  Staatssecretär  des  Auswärtigen  mit  dem  Range
eines  preuß.  Staatsministers  ernannt.

„  (Preußen.)  Der  Oberpräsident  der  Rheinprovinz  verlangt  von
den  bischöflichen  Behörden  ein  Verzeichniß  der  bloß  auf  Widerruf  besetzten
  Pfarreien  (s.  Ende  Sept.)
11.—12.  „  (Hessen.)  I.  Kammer:  lehnt  die  wesentlichsten  freisinnigen
Bestimmungen  des  neuen  Volksschulgesetzes,  wie  es  nach  der  Vorlage
aus  den  Berathungen  der  II.  Kammer  hervorgegangen  ist,  und  ebenso
alle  Bestimmungen,  welche  die  Schule  von  der  Kirche  unabhängig
machen  und  dem  ultramontanen  Einflusse  wehren  sollen,  mit  größter
Mehrheit  ab.
Zunächst  wird  das  Princip  der  confessionslosen  und  gemeinsamen  Gemeindeschule
  verworfen  und  darauf  consequent  nach  einander  die  wesentlichsten

Bestimmungen  des  Gesetzes,  wie  es  aus  der  II.  Kammer  hervorgegangen  war.
Es  sind  dieß  namentlich  die  Bestimmungen  über  die  Pflichtigkeit  zur  Fort-