206 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
8. Oct. (Preußen.) Die offiz. Prov.-Corr. erinnert daran, daß die
Bischöfe noch in ihrer letzten Erklärung zu Fulda nicht Kampf und
Trennung, sondern Frieden und Eintracht dem Staate gegenüber als
ihre Maxime proclamirt hätten, um daran die feste Erklärung zu
knüpfen:
„An diese klare Erkenntniß und Aussprache glaubte man vielfach die
Hoffnung knüpfen zu dürfen, daß die Bischöfe in ihrem Verhalten das
Streben nach Friede und Eintracht zwischen den beiden von Gott geordneten
Gewalten irgendwie bethätigen würden. Aber das entschiedene Gegentheil
ist eingetreten: die Bischöfe sind von Ungehorsam zu Ungehorsam, von Trotz
zu Trotz, von Auflehnung zu Auflehnung geschritten; — sie haben der
Wirksamkeit der neuen Gesetze nicht blos in den Fällen, deren Eintritt unvermeidlich
war, Widerspruch entgegengesetzt, sondern in herausfordernder
Weise die Fälle des Ungehorsams und Gegensatzes gehäuft. Sie haben
endlich nicht blos selber den Gesetzen und der Obrigkeit den Gehorsam verweigert,
sondern theilweise auch die Bevölkerung zu Schritten der offenen
Auflehnung angeregt und ermuntert. Wenn hiernach die von der Regierung
des Königs aufrichtig gehegte Hoffnung auf eine friedliche Durchführung
der neuen Gesetze vereitelt worden ist, so versteht sich doch von selbst, daß
hierdurch die feste Entschlossenheit und Zuversicht in Bezug auf die Durchführung
der Gesetze in ihrem ganzen Umfange und mit allen Folgen nicht
einen Augenblick erschüttert werden kann. Die Gesetze haben der Regierung
den festen Boden gegeben, auf welchem sie die Interessen und das Ansehen
des Staates nach allen Seiten zu wahren im Stande und zugleich unbedingt
verpflichtet ist. An der Hand der Gesetze geht sie gegen Bischöfe und Priester,
welche dem Staate den Gehorsam verweigern und den öffentlichen Frieden
gefährden, sicheren Schrittes vor, und wird, wenn es sein muß, auch von
den strengsten und durchgreifendsten gesetzlichen Mitteln Gebrauch machen,
um den römischen Uebermuth auf preußischem Boden entweder
zu beugen oder zu brechen.“
10. „ (Deutsches Reich.) Die definitive Ernennung des Hrn. v. Balan
zum Staatssecretär des Auswärtigen hat sich zerschlagen. Derselbe
kehrt, nachdem er die Functionen eines solchen längere Zeit interimistisch
besorgt, wieder auf seinen Gesandtschaftsposten nach Brüssel
zurück. Hr. v. Bülow, der mecklenb. Bevollmächtigte im Bundesrath,
wird vom Kaiser zum Staatssecretär des Auswärtigen mit dem Range
eines preuß. Staatsministers ernannt.
„ (Preußen.) Der Oberpräsident der Rheinprovinz verlangt von
den bischöflichen Behörden ein Verzeichniß der bloß auf Widerruf besetzten
Pfarreien (s. Ende Sept.)
11.—12. „ (Hessen.) I. Kammer: lehnt die wesentlichsten freisinnigen
Bestimmungen des neuen Volksschulgesetzes, wie es nach der Vorlage
aus den Berathungen der II. Kammer hervorgegangen ist, und ebenso
alle Bestimmungen, welche die Schule von der Kirche unabhängig
machen und dem ultramontanen Einflusse wehren sollen, mit größter
Mehrheit ab.
Zunächst wird das Princip der confessionslosen und gemeinsamen Gemeindeschule
verworfen und darauf consequent nach einander die wesentlichsten
Bestimmungen des Gesetzes, wie es aus der II. Kammer hervorgegangen war.
Es sind dieß namentlich die Bestimmungen über die Pflichtigkeit zur Fort-