138 Die Gemeindebesteuerung im Großherzogtum Baden.
schlägigen Verhältnisse festgestellt hat, bei den bebauten Grundstücken die
Wertsteigerung wegen der steten Anderungen an den Gebäuden nur außerordentlich
schwer feststellen läßt und nur in den bevorzugten Geschäftslagen
sich ein entschiedener Zuwachs des Wertes, nicht des Gebäudes,
sondern des Bodens, auf dem das Haus steht, nachweisen läßt.
Zweiter Abschnitt.
Das Gemeindevermögen und seine finanzielle Bedeutung
und Ausnutzung.
Wie die Wirtschaft des Staates, so besteht auch diejenige der Gemeinden
aus einem privat= und einem gemeinwirtschaftlichen Element. Für
das erstere sind im allgemeinen die gleichen Grundsätze wie für die private
Erwerbstätigkeit maßgebend, obwohl dieselben durch die Eigenschaft der
Kommunalkörper als öffentlichrechtlicher Korporationen und durch den
Inhalt ihres Aufgabenkreises mannigfache Anderungen erfahren. Die
privatwirtschafliche Tätigkeit kommt in der Ausübung privater Rechte zum
Ausdruck, die jedoch meistens von gemeinnützigen Gesichtspunkten beherrscht
wird. Im Gegensatz dazu beruht das gemeinwirtschaftliche Element auf
der Durchführung der den Gemeinden zur Sicherstellung ihrer öffentlichen
Aufgaben eingeräumten Zwangsrechte. Je nachdem die Einnahmen in der
Betätigung des einen oder des andern jener beiden Elemente erzielt
werden, sind privatwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Einnahmen zu
unterscheiden. Für erstere kommen hauptsächlich in Betracht: der Gemeindegrundbesitz,
die gewerblichen Gemeindebetriebe
und die Kapitalnutzungen. Die gemeinwirtschaftlichen Einnahmen
setzen sich zusammen aus Gebühren und Steuern; beides sind Zwangsbeiträge,
welche die einzelnen für die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben
leisten.
Zur Erfüllung der kostspieligen, in der neueren Zeit an sie herantretenden
Aufgaben sind die größeren Städte nur imstande, wenn ihnen
ein wohlgeordneter Haushalt, ein ausgedehnter, gut verwalteter Vermögensbesitz,
eine von den Schwankungen der wirtschaftlichen Konjunktur
wenig abhängige Steuerkraft den unerläßlichen Rückhalt auch
für kritische Zeiten und insbesondere die nötige Kreditwürdigkeit auf dem
Anlehensmarkte gewährt. Diesem Ziele haben die größeren Städte
unablässig und nicht ohne Erfolg nachgestrebt. Wie die Gemeindeverwaltungen
in Mannheim, Karlsruhe und Pforzheim die wirksamen Unterlagen für