Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

—  174  —

(Nr.  9847.)  Verordnung,  betreffend  die  Veranlagung  der  Ergänzungssteuer  für  die  Zeit  vom
1.  April  1897  bis  zum  31.  März  1899.  Vom  31.  August  1896.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rcP
verordnen  auf  Grund  des  F.  37  Absah  2  des  Ergänzungssteuergesehes  vom  14.  Juli
1893  (Gesetz=  Samml.  S.  134),  was  folgt:

K.  1.

Die  nächste  Veranlagung  der  Ergänzungssteuer  erfolgt  für  die  Zeit  vom
1.  April  1897  bis  zum  31.  Mäcz  1899.
,2.

Der  Finanzminister  wird  mit  der  Ausführung  dieser  Verordnung  beauftragt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  31.  August  1896.

(L.  S.)  Wilhelm.
Miquel.  Thielen.  Frhr.  v.  Marschall.  Schönstedt.  v.  Goßler.

 

(Nr.  9848.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Geilenkirchen,  Siegburg,  Euskirchen,
Rheinbach,  Geldern,  Kempen  am  Rhein,  Adenau,  Boppard,  Castellaun,
Cochem,  Mayen,  Stromberg,  Trarbach,  Lindlar,  Bensberg.  Wipperfürth,
Gummersbach,  Eitorf,  Wiehl,  Sankt  Wendel,  Saarlouis,  Hermeskeil,
Prüm,  Berncastel,  Bitburg,  Neuerburg,  Waxweiler  und  Wittlich.  Vom
24.  August  1896.

A#  Grund  des  §.  49  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  und  die  Zwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des  Rheinischen
Rechts  vom  12.  April  1888  (Gesetz  Samml.  S.  32)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  F.  48  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Geilenkirchen  gehörige  Gemeinde

Birgden,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Siegburg  gehörige  Gemeinde  Meindorf,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Euskirchen  gehörige  Gemeinde  Erp,