Die direkte Gemeindebesteuerung in Elsaß-Lothringen. 189
Im ganzen sind somit an direkten Steuern erhoben:
pro Kopf der Bevölkerung
Grundsteeer 5023311 Mk. 2,77 %
Gebäudesteer 7.249714 „ 3,99 %
Kapitalsteuer . 3984315 „ 2,17 %
Lohn= und Besoldungssteuer. . 3310 477 „ 1,82 %
Gewerbesteer 79507180 „ 4,14 %
Wandergewerbesteer 214867 „ 0,12 %
Bergwerkssteer 619244 „ 0,34 %
Zusammen 27 859 108 Mk. 15,85 %%
Davon entfallen
auf den Staat. 13435617 Mk. = 48,2 %
□
„ die Bezirkeee 5370946 „ = 19,8 % 7-„
„ Gemeinden 8142976 „ = 29,3 % :8
„ Ausfälllel 829850 „ = 2,9% 2
„ den landwirtschaftlichen Hilfsfonds 79719 „ = 0,8 %1 "
Wie oben 27 859 108 Mk. = 100,0 %
Von den für die Bezirke erhobenen Zahlungen entfallen auf:
Ober--Elsasttszss 1356462901 Mk. = 37%
Unter-Elsattt 1866822 „ 38 %
Lothringen. .. ....1941223» 45%
im ganzen 40 % des Staatsauftommens.
Von den für die Gemeinden erhobenen Zuschlägen und
den ihnen überwiesenen Anteilen an der Gewerbesteuer
und der Wandergewerbesteuer von im ganzen 8 142976 Mk.
entfallen auf die Gemeinden der Bezirke:
Ober-Elsaf. 2940372 Mk. = 70,1 % des
Unter-Elsab. 2224066 „ 45,2 % Staats-Aufkommens
Lothringen 2978538 „ 68,9% in den betr. Bezirken
im ganzen 60,6 % des Staatsaufkommens.
Die Gewerbesteuer ist demnach die einträglichste; an zweiter Stelle
steht die Gebäudesteuer, an dritter die Grundsteuer, an vierter die Kapitalsteuer
und an fünfter die Lohn= und Besoldungssteuer.
Der Anteil, den die Gemeinde vom Steueraufkommen ihrer Insassen
erhält, erscheint als ein verhältnismäßig geringer; nur 29 % entfallen auf
sie gegen 48,2 % und 19,3 % welche der Staat bezw. die einzelnen Bezirke
erfordern. Wenn nun noch in besondere Erwägung gezogen wird,