Die indirekte Gemeindebesteuerung in Elsaß-Lothringen, 191
18. Jahrhundert bei den ordentlichen Einnahmen spielte, geht aus folgender
Rechnungslegung des Jahres 1789 für die Stadt Straßburg hervor.
Ordentliche Einnahmen 1789.
Umgeldtdd 241025 Liv
Kaufhaus nebst Schiffahrt. . 1350241 „
Zollkelller 20115 „
Fleisch- Accis... J3424621 „
Kraan-Gefälle ........... 4092 „
Zölle an den rren 6167252 „
Zölle affermiert.. ........ 792 „
Zölle in der Stadtt 25965 „
Bürgerschilling von Aufnahme fremder Barger .... 6094 „
Schiemgeld. ... 6569 „
Kanzlei-Gebütten 5193 „
Pfund-Zoll. 14845 „
Während der langiährigen Zugehörigkeit Elsaß— Lothringens zu Frankreich
bildete sich das Umgeld allmählich formell ähnlich den Oktrois des
übrigen Frankreichs aus. In Frankreich waren bekanntlich die Städte
eben falls seit alter Zeit im Besitze gewisser königlicher Privilegien (auctoritates,
wovon Oktroi), welche sie ermächtigten, Einfuhrabgaben ursprünglich
nur von Nahrungsmitteln und Getränken, später von allen möglichen
Handelsartikeln zu erhehen. Diese Art der Besteuerung erwies sich bald
als sehr einträglich und der Fiskus scheute sich nicht, an den Erträgnissen
dieser reinen kommunalen Besteuerung zu profitieren. Seit Ende des 17.
Jahrhunderts wanderte die Hälfte des Oktrois in die Staatskasse. Mit
den wachsenden Anforderungen, welche an die Staatsverwaltung herantraten,
mußten die Oktroisätze jeweils erhöht bezw. es mußte das Oktroi
auf weitere Gegenstände ausgedehnt werden und immer wieder steckte der
Staat die Hälfte der aus den Neuerungen gewonnenen Beträge ein. Es
geht daraus hervor, wie ungleich die Gemeinden zum Staate beisteuern
mußten, und nicht selten waren es die wirtschaftlich schwächeren Gemeinwesen,
die die größte Steuerlast trugen. Diese Ungerechtigkeiten und insbesondere
die schwere Belastung der gewöhnlichen Unterhalts= und Lebensmittel
rief eine wachsende allgemeine Erbitterung gegen die Oktrois hervor,
die sich in dem Dekret der Nationalversammlung vom 19. Februar 1791,
welches alle Steuerberechtigungen völlig aufhob, Luft machte. Durch dieses
Dekret fiel das Oktroi in ganz Frankreich und auch die im Elsaß noch
geltenden Umgeldsbestimmungen traten außer Kraft. Es erfolgte ein Bruch