Reformgedanken. 241
b) die Wahl eines niedrigen Tilgungssatzes bei Anlehen ohne hin—
reichende Unterscheidung zwischen rentierlichen und nichtrentierlichen Zwecken;
e) die Hinausschiebung des Beginns der Tilgung von Anlehen ohne
Bildung von Tilgungsfonds;
d) die Verwertung der gesamten oder fast der gesamten Betriebsüberschüsse
gewerbeähnlicher gemeindlicher Unternehmungen ohne genügende
Reserven, welche der wirtschaftlichen Entwertung Rechnung tragen;
e) die Unterlassung der Ansammlung von Fonds für Ausgaben,
welche in der Gegenwart beschlossen, in ihrer vollen Höhe aber erst in
der Zukunft anfallen werden.
Hierzu kommt noch eine erklärliche Scheu, neue Einrichtungen zu
treffen, welche nicht in den Pflichtenkreis der Gemeinde fallen und die
Ausgaben der Gemeinde steigern können. Infolge hiervon geht man
manchmal nur mit großen Bedenken insbesondere an sozialpolitische Aufgaben
der Gemeinde heran.
Dem gegenüber ist nur ein Vorteil dem bayrischen Umlagenwesen
nachzurühmen, jener der Einfachheit der Steuerfestsetzung und Verwaltung.
Allein dieser Vorteil ist nicht ausschlaggebend gegenüber den gerügten
Mängeln. Außerdem muß infolge der Heranziehung auch sehr niedriger
Einkommen und Erträge gerügt werden, daß die Zahl der Pflichtigen
und damit auch das Rückstands= und Beitreibungswesen allzu umfänglich
ist. So hat Fürth mit wenig mehr als 60 000 Einwohnern im Jahre
1906 rund 20 700 Steuerpflichtige aufzuweisen gehabt: 1500 aus der
Grundsteuer, 2075 aus der Haussteuer, 4 300 aus der Gewerbesteuer,
1900 aus der Kapitalrentensteuer und 10 900 aus der Einkommensteuer.
Auch erwächst aus der schematischen Einfachheit der Steuerfestsetzung
die Gefahr, daß die hierzu Berufenen zu wenig das wirtschaftliche Gefüge
der Bevölkerung erforschen und sich nicht genügend über die Steuerordnung,
wie sie sein sollte, Rechenschaft ablegen.
V.
Reformgedanken.
Die bayrische Staatsregierung hat die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen
Staatsbesteuerung eingesehen und plant eine Reform, welche die
bayrischen Städtetage seit 10 Jahren unaufhörlich fordern. Eine
Denkschrift über die Reform ist zu Ende Mai 1906 dem Landtag
vorgelegt worden. Die Reform soll in zwei Stadien zerfallen. Sogleich
soll die allgemeine Einkommensteuer eingeführt werden, die Er-Schriften
126. — Gemeindefinanzen I. 16