IV. Entwicklung und Reformwünsche. 307
werden bei den stets wachsenden Aufgaben und der unheimlich anschwellenden
Anleihelast die meisten Gemeinden kaum aus dem Wege
gehen können, wenn nicht ergiebige neue Einnahmequellen erschlossen
werden. Insbesondere werden, worauf schon oben hingewiesen wurde,
diejenigen Orte dazu gedrängt sein, welche auf Grund des § 13 des
Zolltarifgesetzes in Kürze einen wesentlichen Teil ihrer Einkünfte verlieren.
Die Entwicklung der indirekten Steuern wird sich auch fernerhin
wesentlich auf dem Gebiete der Verkehrssteuern bewegen. In der Erhöhung
der Sätze der Steuer vom Grundstücksumsatz, in der Einführung
der Wertzuwachssteuer sind eine Anzahl von Städten in letzter Zeit vorgegangen;
viele werden folgen. Ob die steuerliche Heranziehung des
Immobilienverkehrs in so kräftiger Weise, wie es neuerdings häufig geschieht
— 2% Unsatzsteuer und eine relativ hohe Wertzuwachssteuer neben
der staatlichen Stempelgebühr — volkswirtschaftlich richtig ist, muß füglich
bezweifelt werden. Allein — die Verkehrssteuern haben drei große Vorteile:
sie sind ertragreich, wenigstens in aufstrebenden Gemeinwesen, sie
werden in einem Augenblick erhoben, wo Geld vorhanden ist, und sie sind
außerordentlich einfach zu handhaben inbezug auf Veranlagung und
Hebung. Diese drei Momente lassen sie den geldbedürftigen Gemeinden
— und welche wäre das heute nicht? — als schätzbare Einnahmegquelle
erscheinen. Allerdings muß auch festgestellt werden, daß der Immobilienverkehr
die erwähnten hohen Lasten — man vergleiche beispielsweise den
letzten Verwaltungsbericht von Frankfurt a. M. über diesen Punkt —
ohne jede Einbuße ertragen hat. Und man darf auf der anderen Seite,
was die Besteuerung des Wertzuwachses anbelangt, nicht unterlassen, anzuerkennen,
daß das Prinzip dieser Besteuerung der höchstmöglichen
steuerlichen Gerechtigkeit inbezug auf Objekt, Pflichtigen und Erheber nahe
kommt, wenn auch vielleicht die Form der Erhebung hie und da Härten
zeitigt.
Von anderen Arten der indirekten Steuern wird ein erheblicher
Aufschwung nicht zu erwarten sein, abgesehen vielleicht von der Lustbarkeits=
und ihrer Abart, der Billettsteuer. Besonders letztere
scheint sich in letzter Zeit mehr und mehr einzubürgern. Die Luxussteuern
bringen im allgemeinen so wenig ein, daß schon aus diesem
Grunde eine nennenswerte Ausdehnung derselben kaum zu erwarten steht.
Die Verbrauchssteuern sind zum großen Teile — das wurde
bereits oben ausgeführt — zum Tode verurteilt; der Rest wird, da gesetzlich
eine Ausdehnung ausgeschlossen ist, weiter vegetieren wie bisher.
Der neueste Ast am Baum der indirekten Steuern, die Konzessions-20“