Vorwort.
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Der Ausschuß des Vereins für Socialpolitik hat in seiner Sitzung
vom 24. September 1905 beschlossen, die Erhebungen über kommunale Sozialpolitik
fortzusetzen, die zunächst zu der Veröffentlichung des Vereins über
Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte (Schriften Bd. 117 ff.)
geführt hatten. Der schon bestehende aber durch Zuwahlen ergänzte Unterausschuß
wurde mit der Arbeit beauftragt.
In einer am 3. Januar 1906 zu Frankfurt a. M. abgehaltenen
Sitzung wurden die Grundlagen für die zunächst in Angriff zu nehmenden
Arbeiten festgesetzt. An der Sitzung nahmen teil die Herren: Oberbürgermeister
Dr. Adickes (Frankfurt a. M.), Oberbürgermeister Dr. Beck
(Mannheim), Professor Dr. Fuchs (Freiburg), Erster Bürgermeister Kutzer
(Fürth i. B.), Privatdozent Dr. Sinzheimer (München), Professor
Dr. Rathgen (Heidelberg), Dr. Stein (Frankfurt a. M.), Professor
Dr. Tröltsch (Marburg).
Der Unterausschuß einigte sich dahin, die Gemeindebetriebe und den
Gemeindehaushalt gesondert zu behandeln. Für letzteres Gebiet wurde
der folgende Plan aufgestellt:
Gemeindefinanzen.
I. Allgemeines und Grundsätzliches über den Gemeindehaushalt.
A. Die Entwicklung der Gemeindeausgaben im 19. Jahrhundert.
Ursachen und Grenzen der Entwicklung der Gemeindeausgaben.
Adolf Wagnersche Regel des Wachstums des kommunalen
Finanzbedarfs. Welche Ausgaben sind einer Minderung fähig?
Die Wirkungen der Gemeindeausgaben auf die Privatwirtschaft
und das soziale Leben der Gemeindeeinwohner.